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Keystone-SDA | Mittwoch, 24. Juni 2026

Diese Entscheide hat der Glarner Landrat gefällt

Der Glarner Landrat hat am Mittwochmorgen erstmals in neuer Besetzung getagt. Er nahm dabei unter anderem Änderungen bei den Behörden- und Lehrerlöhnen an und sprach sich für eine neue Regelung beim Kinderabzug aus.

Das sind einige der Entscheide, die der Glarner Landrat am Mittwoch traf:

Beschleunigte Planung Verkehrserschliessung Glarnerland:

Die FDP verlangte mit einer Motion, dass ein Glarner Projekt zur Verkehrserschliessung des Kantonshauptortes und zur effizienten Anbindung des Kantons ans Nationalstrassennetz mit höchster Priorität vorangetrieben wird. Der Kanton sollte dazu nach Meinung der FDP spezialisierte Planer beauftragen. Sie beantragte dafür einen Nachtragskredit von 500'000 Franken. Dies, um möglichst rasch bei der Verkehrsplanung des Bundes eine Rolle zu spielen.

Der Landrat folgte aber dem Ablehnungsantrag der Glarner Regierung mit 40:19 Stimmen. Die Regierung begründete diesen damit, dass bereits ein externer Fachexperte beauftragt wurde und der Nachtragskredit von 500'000 Franken zu starr sei.

Lohnanpassungen bei Behörden und Lehrpersonen:

Der Glarner Landrat überprüft mindestens alle vier Jahre die Lohnbänder für die Verwaltungsangestellten, die Lehrpersonen und die Behördenmitglieder. Da zwischen August 2022 und Januar 2026 die Teuerung um zwei Prozent angestiegen ist, wird das Lohnband - also die Minimal- und die Maximallöhne - auf den 1. Januar 2027 um zwei Prozent erhöht.

Feuerwerksverbot kommt vor die Landsgemeinde:

Zwei Frauen aus Niederurnen und Näfels reichten den Antrag ein, den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerk auf dem Kantonsgebiet zu verbieten. Der Memorialsantrag sieht vor, dass Gemeinden für "besondere Veranstaltungen" Ausnahmen bewilligen können. Das Parlament musste, wie bei Memorialsanträgen üblich, die von Stimmberechtigten eingereicht werden können, entscheiden, ob der Antrag zulässig ist und ob er für erheblich erklärt werden soll. Der Landrat hat den Antrag am Mittwoch mit 33:21 Stimmen bei fünf Enthaltungen für erheblich erklärt. Damit hat nun die Glarner Landsgemeinde das letzte Wort.

Neue Regelung beim Kinderabzug: Die FDP forderte in einer Motion, dass das Steuergesetz angepasst wird. Konkret verlangte sie, dass der Kinderabzug bei Kindern, die unter gemeinsamer elterlicher Sorge stehen, deren Eltern aber nicht gemeinsam besteuert werden, je hälftig auf beide Elternteile verteilt wird. Der Landrat stimmte diesem Ansinnen zu. Bisher konnte derjenige Elternteil die Abzüge machen, welcher auch zum Grossteil die Kosten trug. Auch diese Gesetzesänderung kommt noch vor die Landsgemeinde.

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