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Keystone-SDA | Mittwoch, 16. September 2026

Einzelrichter sollen Strafverfahren im Thurgau beschleunigen

Das Thurgauer Kantonsparlament hat am Mittwoch eine Motion zur Einführung von Einzelrichtern bei Strafverfahren gutgeheissen. Bei einfachen Delikten soll nicht mehr ein Dreiergericht sein Urteil fällen. Die Befürworter der Änderung erhoffen sich Kosteneinsparungen.

Einzelrichterinnen und Einzelrichter sollen künftig an den Bezirksgerichten bei einfach gelagerten Straffällen wie einfachen Diebstählen, einfachen Gewaltdelikten oder einfachen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz alleine ein Urteil fällen können. Diese Praxis soll auch bei Einsprachen gegen Strafbefehle oder bei Anklagen in Jugendstrafsachen angewendet werden.

Der Grosse Rat hiess eine Motion aus der SVP-Fraktion mit 61 zu 57 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut. Damit wurde die Regierung beauftragt, eine entsprechende Gesetzesänderung vorzubereiten.

Die Befürworter der Änderung in der Thurgauer Justiz erhoffen sich eine schnellere und effizientere Erledigung der Fälle und eine Entlastung der Justiz. Ein Sprecher der FDP führte ins Feld, dass der Thurgau der einzige Kanton sei, der von der Möglichkeit von Einzelrichtern bei Strafverfahren keinen Gebrauch mache. Die Kompetenz von Einzelrichtern darf gemäss Bundesrecht bis zu Fällen mit maximal zwei Jahren Freiheitsstrafe ausgeweitet werden.

Gegner streichen Vorteile von Laienrichtern hervor

Gegner der Motion warnten vor dem Verlust der "Mehrperspektivität". Gerade bei Kollegialgerichten mit Laienrichtern sei ein Urteil an eine gesellschaftliche Wertung angebunden. Ausserdem sei die Begrifflichkeit von "einfachen Delikten", bei denen künftig Einzelrichter eingesetzt werden sollen, juristisch zu wenig greifbar.

Die Thurgauer Justizdirektorin Ruth Faller Graf (SP) strich hervor, dass die zu erwartenden zeitlichen und finanziellen Einsparungen marginal seien. Der Preis dafür sei jedoch hoch. Denn die Beratung in einem Richtergremium erhöhe die Qualität des Urteils. Bei Einzelrichtern bestehe hingegen die Gefahr von politisch motivierten Entscheiden.

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