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EU-Botschaftsrat unterstützt Reform für arbeitslose Grenzgänger
Der Botschaftsrat der EU-Mitgliedsstaaten unterstützt eine Reform der Arbeitslosenversicherung für Grenzgänger. Die Reform bedeutet für die Schweiz Mehrkosten.
Wenn Grenzgänger ihren Job verlieren, bekommen sie derzeit Arbeitslosengeld von ihrem Wohnstaat. Künftig sollen sie diese Gelder vom Staat, in dem sie zuletzt einer Arbeit nachgingen, erhalten. 21 Mitgliedsstaaten unterstützen diese Änderung, wie ein EU-Diplomat in Brüssel sagte.
Die arbeitslos gewordenen Menschen könnten während bis zu sechs Monaten Leistungen aus dem Beschäftigungsstaat beziehen, schrieb die zypriotische Ratspräsidentschaft in einem Communiqué. Dafür müssten sie aber mindestens während 22 Wochen angestellt gewesen sein.
Die Verordnung ist Teil des Freizügigkeitsabkommens, das die Schweiz mit der EU hat. Eine Übernahme könnte erst "mit ausdrücklicher Zustimmung der Schweiz" erfolgen, sagte ein Sprecher des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) kürzlich.

















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