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Fall Untersiggenthal AG: Gericht heisst Beschwerde von Opfer gut
Das Aargauer Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Opfer im Fall Untersiggenthal gegen den Entzug der Aufenthaltsbewilligung gutgeheissen. Eine Mutter und ihre Tochter hatten durch einen ehemaligen Aargauer Grossrat sexuelle Gewalt erlitten.
Mit dem Entscheid hebt das Verwaltungsgericht den Entscheid des kantonalen Amts für Migration und Integration auf, wie es im Communiqué vom Dienstagabend heisst. Die beiden Opfer behalten damit ihre Aufenthaltsbewilligung für die EU- und EFTA-Staaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht kommt in seinem Urteil zum Schluss, dass die Beschwerdeführerin mit dem ehemaligen Grossrat ein Arbeitsverhältnis als Haushälterin eingegangen ist. Dieses sei trotz der Beziehung zwischen ihr und dem Politiker nicht als Scheinarbeitsverhältnis zu qualifizieren, heisst es weiter.

















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