/fileadmin/images/sarganserlaenderlogo.png
Alle Neuigkeiten auf einen Blick.
E-Paper

E-Paper

Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.

Zeitungsarchiv

Zeitungsarchiv

Alle Ausgaben seit dem Jahr 2003.

Abo

Abo

Sarganserländer von Montag bis Freitag online oder in Print lesen.

Grossauflage

Grossauflage

Lesen Sie hier die aktuelle Grossauflage kostenlos

Inserieren

Inserieren

Ihre Werbung am richtigen Ort.

Immobilien

Immobilien

Die Immobilienbörse der Region

Unternehmen

Unternehmen

Die SL Druck + Medien AG

Traueranzeigen

Traueranzeigen

Todesanzeigen / Danksagungen aufgeben

Eventbus

Eventbus

Mit Brunner Ferienreisen AG und Sarganserländer ans Konzert

Rubriken

Ausland
Keystone-SDA | Freitag, 03. Oktober 2025

Flugausfälle wegen Drohnensichtungen am Flughafen München

Wegen Drohnensichtungen sind am Flughafen in München am Donnerstagabend rund 20 Flüge ausgefallen. Mehrere Menschen hatten von einer Drohne in der Nähe des Flughafens berichtet, wie die Bundespolizei in der Nacht mitteilte.

Später habe es auch Sichtungen über dem Flughafengelände gegeben. Ob es sich um eine oder mehrere Drohnen handelte, war zunächst unklar.

Die Start- und Landebahnen seien daraufhin am späten Abend gesperrt worden, hiess es. Die Beamten der Landes- und Bundespolizei hätten das Gelände überwacht und nach Flugobjekten sowie Verdächtigen abgesucht – ohne Erfolg. Auch ein Polizeihubschrauber war demnach im Einsatz.

Ein Passagier sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass das Flugzeug schon auf der Startbahn gewesen sei, dann aber wieder zurück zum Terminal gerollt sei. Zahlreiche gestrandete Reisende mussten die Nacht am Flughafen verbringen. Die Polizei und die Flughafenfeuerwehr bauten im Terminal hierfür Dutzende Feldbetten auf.

Flüge wurden umgeleitet

Mehrere Flugzeuge konnten ab etwa 22.15 Uhr nicht mehr in München landen und wurden zu anderen Airports umgeleitet, wie der Betreiber auf der Internetseite des Flughafens schreibt. Auch Abflüge waren demnach nicht mehr möglich.

Am Münchner Flughafen gilt ein Nachtflugverbot für den regulären Passagierverkehr zwischen Mitternacht und 5.00 Uhr morgens. Grundsätzlich sind nach Angaben des Betreibers nur Nachtluftpost- und Vermessungsflüge der Deutschen Flugsicherung in dieser Zeit zugelassen.

Zurück

Kommentare (0)

    Schreibe einen Kommentar
    ×

    Name ist erforderlich!

    Geben Sie einen gültigen Namen ein

    Gültige E-Mail ist erforderlich!

    Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

    Kommentar ist erforderlich!

    * Diese Felder sind erforderlich.