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Keystone-SDA | Dienstag, 23. Juni 2026

Genaue Umstände des Bahnunfalls in St.Fiden bleiben ungeklärt

Im Mai 2025 sind bei einem Unfall im St.Galler Bahnhof St.Fiden zwei Gleisarbeiter schwer verletzt worden. Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) vermutet als Ursache Fehlentscheide von Mitarbeitenden. Die genauen Umständen wurden aber nicht geklärt.

Am 19. Mai 2025 kollidierte kurz vor zwei Uhr nachts ein Lokzug bei der Fahrt durch den Bahnhof St. Fiden mit der Schaufel und dem Ausleger eines auf dem Nachbargleis stehenden Zweiwege-Baggers, heisst es in der Beschreibung des Unfalls im Schlussbericht der Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust).

Der Bagger und ein mitgeführter Schweissanhänger wurden durch den Zusammenstoss aus dem Gleis geschleudert. Die Lokomotive entgleiste und war danach stark beschädigt. Der Lokführer erlitt einen Schock, blieb aber unverletzt. Der Maschinist und der Begleiter des Zweiwege-Baggers erlitten schwere Verletzungen.

Sowohl beim Maschinisten als auch beim anderen Schwerverletzten trat als Folge des Unfalls eine Amnesie ein. Beide konnten sich nicht mehr an den Unfallhergang erinnern.

Die Untersuchung der Sust führte zu keinem eindeutigen Resultat. Der Unfall sei nicht auf technische Ursachen zurückzuführen, heisst es im Bericht. Organisatorische Mängel wurden keine festgestellt.

"Keine faktenbasierten Ergebnisse"

Übrig bleiben betriebliche oder menschliche Aspekte. Die Untersuchungsstelle hält fest, dass die Rangierbewegung des Zweiwege-Baggers vom gesperrten Gleis 23 zum nicht gesperrten Gleis 13 und das anschliessende Schwenkmanöver "ohne Absprache mit dem Sicherheitschef und entgegen der Anweisung des Abteilungsleiters" erfolgt waren.

Daraus entwickelte sich ein Ablauf, der letztlich zur Kollision führte. Die Entscheide, die Arbeitsstelle in Form einer Rangierbewegung zu verlassen und ein Schwenkmanöver über das in Betrieb stehende Gleis auszuführen, sei "mutmasslich von den Mitarbeitenden auf dem Zweiwege-Bagger" getroffen worden.

Sowohl der Maschinist als auch der Begleiter können sich aber nicht mehr an ihre Kommunikation, ihre Handlungen und an die Abläufe des Unfalls erinnern. Auch die Beweggründe sowie allfällige Absprachen und Entscheidungen seien ihnen nicht mehr präsent. Die Befragung habe aber gezeigt, dass sie die Vorschriften und Verfahren kennen und ihnen die Risiken und Gefahren bewusst waren.

Die Untersuchung habe keine weiterführenden, faktenbasierten Ergebnisse geliefert, "um die genauen Umstände klären zu können", folgert die Sust. Sie verzichtet deshalb auch auf Sicherheitsempfehlungen.

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