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Keystone-SDA | Dienstag, 23. Juni 2026

Kanton St. Gallen reagiert auf Hitze und Trockenheit

Der Kanton St. Gallen hat mit einem Verbot der Wasserentnahme aus Bächen und Weihern eine erste Massnahme gegen die anhaltende Trockenheit beschlossen. Die Waldbrandgefahr wird als erheblich eingestuft, ein Feuerverbot gibt es aber noch nicht.

Es sind nicht unbedingt die Hitzetage, die dem Kanton Sorgen bereiten. Die aktuelle Trockenheit ist die Folge einer längerfristigen Entwicklung. Dazu zählen zwei schneearme Winter in Folge sowie ein Niederschlagsdefizit in diesem Frühjahr.

Im ersten Halbjahr 2026 seien im Kanton St. Gallen nur 50 bis 70 Prozent der durchschnittlichen Niederschlagsmengen registriert worden, heisst es in der Mitteilung des Kantons vom Dienstag. Rund die Hälfte der Bäche und Flüsse führten Niedrigwasser.

Dazu kommt, dass die Wassertemperaturen zu hoch liegen. Der Kanton schreibt von "drei bis fünf Grad über den saisonal üblichen Werten". An rund einem Fünftel der Messstationen seien es "kritische Werte über 25 Grad". Als gefährdet gelten "kälteliebende Fischarten" wie Bachforellen und Äsche.

Wie 2003 und 2018

Insgesamt erinnere die Situation an die Rekordsommer 2003 und 2018. Der Kanton geht bei der Trockenheit neu von der Stufe drei und damit von einer "erheblichen Gefahr" aus - allerdings nicht im ganzen Kantonsgebiet. Im Obertoggenburg, Sarganserland oder im Seeztal gilt weiterhin nur Gefahrenstufe zwei.

Wie vor acht Jahren sind nun auch erste konkrete Massnahmen notwendig. Sie gelten für den ganzen Kanton. Ab sofort ist der "Gemeingebrauch von öffentlichen Oberflächengewässern" eingeschränkt. Die Entnahme von Wasser ist ohne Bewilligung untersagt.

Landwirte sind nur dann von der Massnahme betroffen, wenn sie über keine Bewilligungen verfügen. Die Empfehlung des Landwirtschaftlichem Zentrums SG (LZSG) lautet, dass keine Wiesen und Mais - die Ausnahme ist Saatmais - bewässert werden und Bewässerungen nur in verdunstungsarmen Zeiten stattfinden sollen.

Grössere Gewässer nicht betroffen

Es gibt eine lange Liste von Ausnahmen vom Wasserentnahmeverbot, die alle grösseren Seen und Flüsse umfasst. Ausgenommen sind Bodensee, Walensee und Zürichsee. Ebenfalls nicht betroffen sind der Alpenrhein, der Vilterser-Wangser-Kanal ab Sargans, der Rheintaler und Werdenberger Binnenkanal, der Alte Rhein bei Diepoldsau und der Alte Rhein ab St. Margrethen, die Linth und der Linthkanal.

Die selben Einschränkungen und ähnlichen Ausnahmen gelten im Kanton Thurgau bereits seit letztem Freitag. Die Waldbrandgefahr ist im Thurgau seit letzter Woche als erheblich eingestuft. Nun zieht der Kanton St. Gallen nach. Das bedeutet noch kein Feuerverbot. Empfohlen wird ein vorsichtiger Umgang mit Feuer in der Natur.

Etwas konkreter sind die Vorgaben in Appenzell Ausserrhoden. Im Wald und in Waldesnähe - im Bereich von 50 Metern zum nächsten Waldrand - ist das Feuern ab sofort nur noch auf fest eingerichteten, bewilligten Feuerstellen gestattet, wie der Kanton am Dienstag mitteilte.

Reichen die Massnahmen aus oder sind bald weitere Schritte notwendig? Den aktuellen Prognosen der Informationsplattform des Bundes zur Folge könnte eine leichte Entspannung anfangs Juli in Form von täglichen Gewittern stattfinden, heisst es vom Amt für Wasser und Energie auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Da diese Gewitter aber keinen flächendeckenden und langandauernden Regen mit sich bringen, "ist erfahrungsgemäss mit einer Verschärfung der Massnahmen ab Mitte Juli zu rechnen". Dies sei aber stark von den bis dahin gefallenen Niederschlägen abhängig. Der Fachstab Trockenheit analysiere die Lage fortlaufend.

Unkraut nicht abfackeln

Neben der Trockenheit ist die Hitze das zweite grössere Thema dieser Woche. Dazu gab es am Dienstag konkrete Empfehlungen von der Kantonspolizei. In den letzten Wochen habe sie mehrmals ausrücken müssen, nachdem Hecken zu brennen begannen. Die Ursache sei meist die Benutzung eines Brenners gewesen, mit dem Unkraut abgebrannt werden sollte.

Ebenfalls einen Einsatz brauchte es am Montagnachmittag in Wil, weil ein Hund im geschlossenen Auto zurückgelassen worden war. Die Polizei warnt davor, Hunde oder Kinder in Autos zurückzulassen.

Im Kanton Thurgau hatte bei einem ähnlichen Fall in Bottighofen ein Passant wegen eines stark hechelnden Hundes eine Autoscheibe eingeschlagen. Die Thurgauer Kantonspolizei rät nun, zuerst die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs zu informieren. Falls notfallmässig eine Scheibe eingeschlagen werden müsse, solle dies mit der Kamera dokumentiert werden oder es sollten andere Passanten beigezogen werden.

Fische konnten nicht gerettet werden

Bei der letzten ähnlichen Trockenperiode im Jahr 2018 gab es im Kanton St. Gallen Wasserentnahme- und Feuerverbote. Weiter transportierte die Armee mit zwölf Helikopterflügen Wasser auf Alpen in Schänis und Amden.

Die Notfallkonzepte für Fische hätten nur bedingt funktioniert, hiess es 2019 in einer Bilanz der St. Galler Regierung nach einem Vorstoss aus dem Parlament. Die Trockenheit war so gross, dass rettende Umsiedlungen nur bei einigen der als kritisch eingestuften Bäche möglich waren.

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