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Keystone-SDA | Mittwoch, 19. August 2026

Gericht Bülach ZH verhandelt Tötung durch dementen Rentner

Am Bezirksgericht Bülach ZH ist am Mittwoch ein zweifaches Tötungsdelikt verhandelt worden. Der geständige Täter ist ein 74-jähriger schwer dementer Rentner. Das Gericht dispensierte ihn von der Teilnahme. Das Urteil folgt am Nachmittag.

Am Morgen des 17. Februar 2025 attackierte der damals 72-Jährige seine Ehefrau und die zu Besuch weilende Tochter mit einem Küchenmesser. Insgesamt mehr als 200 Mal stach der Mann zu. Die beiden Frauen hatten keine Chance. Sie starben noch am Tatort.

Wie die Staatsanwältin am Mittwoch vor Gericht sagte, ist der Mann geständig. Sie stufte die Tötungen als mehrfachen Mord ein. Der Beschuldigte sei ohne jeden erkennbaren Grund, skrupellos und besonders grausam vorgegangen. Allerdings sei er schon zum Tatzeitpunkt schwer dement gewesen.

Die Anklägerin beantragte deshalb dem Gericht, festzustellen, dass der Beschuldigte den angeklagten Tatbestand "in nicht selbstverschuldeter Schuldunfähigkeit erfüllt hat". Aufgrund der Gefährlichkeit des Mannes beantragte sie dessen Verwahrung.

Erhöhtes Risiko für Gewalttaten

Ein selbstständiges Leben sei für den Mann nicht möglich, er bedürfe der dauernden Pflege, so die Staatsanwältin. Dringend zu empfehlen sei eine behördliche Unterbringung in einer geeigneten Institution. Bei privater Betreuung - etwa durch Familienangehörige - bestehe ein erhöhtes Risiko für weitere Gewalttaten.

Eine stationäre Massnahme komme nicht in Frage, so die Staatsanwältin. Eine solche habe eine erfolgreiche Behandlung einer psychischen Krankheit zum Ziel. Der Mann sei aber laut Gutachten nicht therapierbar, Demenz nicht heilbar.

"Kein skrupelloser Doppelmörder"

Der Verteidiger anerkannte, dass sein Mandant "die schrecklichen Taten" begangen habe. Er akzeptiere aber nicht, "dass er als skrupelloser Doppelmörder abgestempelt" werde. Skrupellosigkeit sei nicht vereinbar mit völliger Schuldunfähigkeit. Und bei jemandem, der nicht wisse, was er tue, könne laut Experten durchaus auch der Vorsatz fehlen.

Der Verteidiger war grundsätzlich einig mit der Anklägerin, dass der Mann eine dauerhafte Pflege benötigt. Er kämpfte aber für eine stationäre Massnahme und gegen eine Verwahrung.

Seit einem halben Jahr werde sein Mandant in einem spezialisierten, geschlossenen Heim betreut, wo er sich laut Berichten ruhig und nicht aggressiv verhalte. Für eine Verwahrung gäbe es gar keine geeignete Institution, sagte der Verteidiger.

Das Gericht hat die Urteilseröffnung auf 17 Uhr angesetzt.

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