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Keystone-SDA | Dienstag, 01. September 2026

Glarner Regierung will keinen Straftatbestand Cybermobbing

Die Glarner Regierung will keinen neuen spezifischen Straftatbestand Mobbing und Cybermobbing. Das antwortet sie in der laufenden Vernehmlassung der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen.

Der Glarner Regierungsrat anerkennt gemäss einer Mitteilung vom Dienstag zwar, dass die geltenden Strafbestimmungen nicht jede denkbare Erscheinungsform von Mobbing und Cybermobbing erfassen. "Er erachtet dies jedoch nicht als hinreichenden Grund für die Einführung eines neuen Straftatbestands."

Die vorgeschlagene Bestimmung würde gemäss Ansicht der Regierung einen weit gefassten "und in der Anwendung streitbaren Straftatbestand schaffen". Insbesondere die Abgrenzung zwischen sozial unerwünschtem Verhalten und strafwürdigem Mobbing dürfte gemäss regierungsrätlicher Ansicht erhebliche Schwierigkeiten bereiten.

Gleichzeitig bestehe die Gefahr, dass die neue Strafnorm zu zusätzlichen Anzeigen und Verfahren führe "und damit die bereits stark belastete Strafjustiz weiter beansprucht". Der Regierungsrat teile daher die Einschätzung der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz und beantrage, auf die Schaffung eines neuen Straftatbestands zum Mobbing und Cybermobbing zu verzichten und die Vorlage abzulehnen.

Bisher kein eigener Straftatbestand

In der Schweiz gibt es bisher keinen eigenen Straftatbestand Mobbing oder Cybermobbing. Einzelne Handlungen, die bei Mobbing und Cybermobbing typischerweise vorkommen, können zwar heute bereits in weitem Umfang verfolgt und bestraft werden. "Es besteht jedoch eine Lücke, wenn die einzelnen Handlungen aufgrund ihres isoliert gesehen geringen Unrechtsgehalts die Schwelle der geltenden Strafnormen nicht erreichen, das Verhalten aber in seiner Gesamtheit strafwürdig scheint", heisst es in den Vernehmlassungsunterlagen.

Die Kommission schlägt daher vor, das Strafgesetzbuch um eine neue Strafnorm zu ergänzen, die Mobbing unter Strafe stellt. Die Tat soll auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden. Bei Cybermobbing soll eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe möglich sein.

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