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Keystone-SDA | Mittwoch, 03. September 2025

Glarner Regierungsrat will Strassenverkehrssteuer umgestalten

Im Kanton Glarus ist eine Neukonzeption der Strassenverkehrssteuern geplant. Der Regierungsrat hat dazu eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, in der nicht mehr der Hubraum, sondern eine Mischung aus Gewicht und Leistung massgebend für die Höhe der Steuer ist.

Mit der Revision werde ein Auftrag des Landrats von Ende 2022 erfüllt, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Mittwoch. Es sei "eine technologieneutrale und verursachergerechte Ausgestaltung der Strassenverkehrssteuer" sowie die Sicherung der Einnahmen verlangt worden.

Bisher wurden im Kanton Glarus Personenwagen nach dem Hubraum besteuert, ein Wert, der sich nach dem Volumen der Zylinder eines Verbrennungsmotors bemisst. Diese Grösse sei jedoch für Fahrzeuge mit elektrischen Antrieben nicht vorhanden und bei Plug-in-Hybriden von begrenzter Aussagekraft.

Reine Elektrofahrzeuge sind im Kanton Glarus aktuell von der Steuer befreit. Mit ihrer zunehmenden Verbreitung sei deshalb in den kommenden Jahren ein Rückgang bei den Steuereinnahmen zu erwarten. Das bisherige Bonus-/Malus-System, mit dem Fahrzeuge in den Energieeffizienzkategorien A und B gefördert wurden, soll abgelöst werden. Die erhoffte Lenkungswirkung sei nicht eingetreten.

Einnahmen werden gesichert

Der Regierungsrat schlägt nun ein Steuermodell mit einer Kombination aus Fahrzeuggewicht und Motorleistung vor. Beide Faktoren seien für alle Antriebsarten verfügbar und in den Fahrzeugausweisen verzeichnet. Der Systemwechsel sorge dafür, dass für schwerere und leistungsstärkere Fahrzeuge höhere Steuern gezahlt würden.

Dieses Modell führe insgesamt zu keiner Mehrbelastung der Steuerpflichtigen, sichere jedoch langfristig die Einnahmen, heisst es in der Mitteilung. Die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge falle damit weg.

Nach der Vernehmlassung, die bis zum 15. Oktober dauert, kommt die Vorlage ins Parlament und anschliessend vor die Landsgemeinde.

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