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Keystone-SDA | Donnerstag, 05. Dezember 2024

Graubünden hebt Löhne für Lehrpersonen auf Ostschweizer Niveau an

Bündner Lehrpersonen und Kindergartenlehrpersonen erhalten schon ab dem kommenden Schuljahr viel mehr Lohn. Das Kantonsparlament hat am Donnerstag eine Anhebung der Löhne an das Ostschweizer Mittel beschlossen. Zudem wird der Kindergartenbesuch für alle Kinder obligatorisch. Das sind die wichtigsten Punkte der Teilrevision des kantonalen Volksschulgesetzes.

Die Einstiegslöhne auf Kindergartenstufe steigen um ganze 30 Prozent. Der Bündner Grosse Rat verabschiedete die Lohnanhebungen nach einer engagierten Diskussion mit 74 zu 26 Stimmen. Dagegen war vor allem die SVP.

Konkret steigt der Einstiegslohn von Kindergartenlehrpersonen von heute 60'000 Franken auf 78'000 Franken. Der Einstiegslohn von Primarlehrpersonen steigt von 72'000 Franken auf 78'000 Franken. Die Löhne dieser beiden Stufen werden demnach einander angeglichen. Real- und Sekundarlehrpersonen erhalten neu 94'600 Franken anstatt 88'000 Franken, also 7,5 Prozent mehr.

Da die Lohnprogression bis zur höchsten Lohnstufe praktisch unverändert bleibt, steigt die gesamte Lohnkurve von Lehrpersonen auf das Ostschweizer Niveau an. Hintergrund der massiven Lohnerhöhung ist die verlorengegangene Konkurrenzfähigkeit Graubündens beim Kampf um gute Lehrkräfte.

"Wir haben zu den anderen Kantonen aufgeschlossen und sind nicht mehr das Schlusslicht", sagte SP-Grossrätin Nora Kaiser gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. "Wir hoffen so wieder sehr gutes Personal für Graubünden zu finden und dass Lehrpersonen nicht abwandern oder nach der Ausbildung direkt ins Unterland gehen, sagte die Präsidentin des Bündner Lehrpersonen-Verbandes Legr.

Kindergarten wird obligatorisch

Weiter führt Graubünden das Kindergartenobligatorium ein, als letzter aller Kantone. Der 120-köpfige Bündner Grosse Rat beschloss das Obligatorium bereits am Mittwoch mit 94 zu 22 Stimmen. Widerstand kam auch hier aus den Reihen der SVP.

Die Kritiker des Kindergartenobligatoriums verwiesen auf den Umstand, dass ohnehin 98 Prozent der Bündner Kinder den Kindergarten besuchten. Es sei unverhältnismässig, wegen 2 Prozent oder knapp 70 Kindern jährlich ein gesetzliches Obligatorium einzuführen, das für einzelne Gemeinden schmerzliche finanzielle Konsequenzen hätte. Anderen Kritikern ging es um den Entscheidungsfreiraum für Eltern und Gemeinden, der verloren gehe.

Befürworter des obligatorischen Kindergartenbesuches verwiesen darauf, dass diese zwei Prozent der Kinder oft aus fremdsprachigen Familien stammten. Gerade für diese wäre der Kindergarten aber eine grosse Hilfe, hiess es im Rat.

Andere Kinder würden aus ideologischen, weltanschaulichen oder staatskritischen Gründen von ihren Eltern zu Hause behalten. Diese Kinder würden von der Integration durch den Kindergarten profitieren. "Das Obligatorium ist die wichtigste Anpassung der Teilrevision zu Gunsten der Kinder", betonte ein FDP-Grossrat.

Teilintegrativer Unterricht für Kinder mit Bedarf

Neu sieht das Schulgesetz zusätzlich zum bisherigen integrativen und separativen Unterricht auch den teilintegrativen Unterricht vor. Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf werden dann etwa integrativ in regulären Schulklassen unterrichtet, besuchen aber in einzelnen Fächern Kleinklassen.

Die Teilrevision wurde schliesslich mit 87 zu 14 Stimmen verabschiedet. Sie tritt im August 2025 in Kraft, auf Anfang des nächsten Schuljahres.

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