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Graubünden will wegen ukrainischen Geflüchteten Gesetz anpassen
Ab März 2027 sind die ersten ukrainischen Geflüchteten mit Schutzstatus S fünf Jahre in der Schweiz. Geflüchtete, die Unterstützungsleistungen benötigen, würden dann Sozialhilfe erhalten - den Bündner Gemeinden drohen Mehrkosten von 5,4 Millionen Franken. Doch der Kanton Graubünden bereitet eine Gesetzesänderung vor, die dies verhindern würde.
Diese kantonale Gesetzesänderung wird möglich, weil die nationale Politik die Rahmenbedingungen geändert hat. Denn: Die Umwandlung des "Status S ohne Aufenthaltsbewilligung" in den "Status S mit Aufenthaltsbewilligung" ist bundesrechtlich geregelt. Dazu gehört auch die finanzielle Unterstützung dieser Personen, die sich mit der Umwandlung ändert. Personen mit Schutzstatus S und Aufenthaltsbewilligung würden nämlich die normale Sozialhilfe erhalten und somit höhere Beiträge als aktuell.
Weil die eidgenössischen Räte dem Entlastungspaket 27 zugestimmt haben, entfällt die finanzielle Unterstützung des Bundes an die Kantone und die Gemeinden für Personen mit Status S mit Aufenthaltsbewilligung, welche länger als fünf Jahre in der Schweiz leben.
Dies bedeutet für die Kantone gemäss Aussagen des zuständigen Bündner Regierungsrat Marcus Caduff (Mitte) gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA: "Die Legitimation des Bundes entfällt, den Kantonen hinsichtlich des Standards der Sozialhilfe für Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung Auflagen zu machen."
Nationale Anpassung in Aussicht gestellt
Der Bundesrat habe ausserdem eine Verordnungsanpassung in Aussicht gestellt, wonach die Gleichstellung der Schutzbedürftigen mit Aufenthaltsbewilligung mit der einheimischen Bevölkerung im Bundesrecht aufgehoben werden soll. "Damit wären die Kantone frei, den Unterstützungsstandard für diese Personen in ihren Sozialhilfegesetzen selbst festzulegen", so Caduff.
Die Bündner Regierung unterstützt dieses Vorgehen und wird sich gemäss Caduff im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens, welches im Herbst dieses Jahres stattfinden soll, entsprechend äussern.
Zudem bereitet die Bündner Regierung bereits eine kantonale Gesetzesänderung vor. Das Ziel: Personen mit Schutzstatus S und Aufenthaltsbewilligung sollen gleich unterstützt werden wie Personen mit Schutzstatus S ohne Aufenthaltsbewilligung. Die Gemeinden müssten somit weniger Geld bezahlen.
Gesetzesänderung betrifft rund 640 Personen
Denn: Ohne Gesetzesänderung würden zwischen März und Dezember 2027 voraussichtlich rund 960 Personen im Kanton Graubünden einen "Schutzstatus S mit Aufenthaltsbewilligung" erhalten. Davon werden aktuell gemäss Caduff rund 640 Personen finanziell unterstützt. Die dadurch zusätzlich anfallenden Unterstützungsleistungen für den Zeitraum von März bis Dezember 2027 würden für die Gemeinden gemäss Hochrechnungen rund 5,4 Millionen Franken betragen - alleine die Kantonshauptstadt Chur hätte Mehrkosten in der Grössenordnung von 2,2 Millionen Franken.
Graubünden dürfte somit den Weg beschreiten, den auch schon der Kanton Zürich angekündigt hat. Der Zürcher Regierungsrat strebt ebenfalls eine Gesetzesänderung an.
Ziel sei es, den Integrationsanreiz zu wahren, begründete der Zürcher Regierungsrat die geplante Gesetzesänderung. Die Ukrainerinnen und Ukrainer sollen sich weiterhin um eine Arbeit bemühen, statt dauerhaft Sozialhilfe zu erhalten.

















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