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Keystone-SDA | Donnerstag, 30. Juli 2026

St. Galler Staatsanwaltschaft bestraft Marihuana-Erntehelfer

Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat einen Mann per Strafbefehl zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt. Er reiste aus Serbien für eine Woche nach St. Gallen, um in einer Indoor-Anlage für Marihuana mitzuarbeiten.

Der 42-Jährige hatte seinen Koffer schon gepackt. Mit dem Bus sollte er am Abend zurück nach Serbien reisen. Zuvor wohnte er mit anderen Erntehelfern im Schlafraum einer Indoor-Anlage, wo in einem Gewerbegebäude auf zwei Stockwerken in rund 5200 Töpfen Marihuanapflanzen mit einem THC-Gehalt von bis zu knapp 18 Prozent gezüchtet wurden. Das ist einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft St. Gallen zu entnehmen.

Im Matratzenlager mit Duschkabine und einer Toilette wurde der Mann vom Betreiber der Anlage mit Lebensmitteln und Zigaretten versorgt. Das Handy musste er abgeben.

Der Serbe war schliesslich gerade dabei, sein Gepäck in das Auto seines Arbeitgebers zu verstauen, der ihn wegbringen sollte. Doch dann kam die Polizei.

Drahtzieher wollte Drogennetzwerk aufbauen

In einem Lieferwagen neben dem Auto fanden die Polizisten rund 70 Kilogramm Marihuana-Blüten, verstaut in Abfallsäcken und Fässern. Später entdeckten sie weitere 50 Kilogramm der Drogen. Statt im Bus zurück nach Serbien sass der Erntehelfer schliesslich mehr als vier Monate in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann nun per Strafbefehl unter anderem wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie rechtswidriger Einreise und rechtswidrigen Aufenthalts zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Für Busse, Verfahrenskosten und die amtliche Verteidigung stellt ihm die Staatsanwaltschaft rund 15'000 Franken in Rechnung.

Der Serbe war lediglich Helfer, nicht etwa Mitglied der Drogenbande, die "klare hierarchische Strukturen mit einer eindeutigen Rollen- und Arbeitsteilung" aufwies, wie es im Strafbefehl heisst. Die Handschellen klickten jedoch auch beim Kopf der Bande. Sein Fall wird Mitte August vor Gericht verhandelt.

Nebst der eigenen Aufzucht sei er auch als Vermittler für die Verschiebung grosser Mengen Marihuana und Haschisch aufgetreten. Dabei sei es ihm darum gegangen, für den anstehenden Verkauf seines eigenen Drogenhanfs von entsprechenden Netzwerken zu profitieren.

Die Staatsanwaltschaft verlangt für den Chef der Bande vor Gericht eine teilbedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren, wovon sechs Monate vollzogen und 18 Monate mit einer Probezeit von vier Jahren aufgeschoben werden sollen.

Strafe für weitere Gehilfen

Mit sechs Monaten Haft bestrafte die Staatsanwaltschaft einen weiteren Gehilfen. Dieser ist ein Garagist aus der Region, der für den Abtransport des Marihuanas aus der Anlage den Lieferwagen eines seiner Kunden zur Verfügung stellte und auch Drogen zwischenzeitlich in seiner Garage lagern liess. Er sass zwei Tage in Untersuchungshaft. Auch ihm wurden rund 15'000 Franken für Busse, Verfahrenskosten und die amtliche Verteidigung in Rechnung gestellt.

Ein Fahrer aus Montenegro mit Wohnsitz in Schweden, der ankommende Erntehelfer mit dem Auto am Bahnhof St. Gallen abholte, musste sich ebenfalls als Gehilfe der Drogenbande verantworten.

Auch er verbrachte mehr als vier Monate in Untersuchungshaft und wurde schliesslich zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Für Busse, Verfahrenskosten und die amtliche Verteidigung stellt ihm die Staatsanwaltschaft rund 18'000 Franken in Rechnung. Die Strafbefehle sind rechtskräftig.

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