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Sarganserland
Hans Bärtsch | Dienstag, 16. September 2025

Sondersettings: Grosse Last für die Gemeinden

Wenn Sonderpädagogik-Konzepte nicht mehr greifen, kommen sogenannte Sondersettings zur Anwendung, auch im Sarganserland. Das ist enorm kostspielig.

Im Konzept zur Betreuung von Menschen in anspruchsvollen Situationen oder mit besonderen Ansprüchen bestehen im Kanton St. Gallen Sonderpädagogik-Konzepte, stationäre und weitere, besondere Angebote, die vom Kanton zumindest mitfinanziert werden.

In Einzelfällen, so schreibt der Bad Ragazer FDP-Kantonsrat und Gemeindepräsident Jens Jäger in einer Interpellation, könne die Situation eintreten, dass kein bestehendes Angebot greift und als fürsorgerische Massnahme eine Platzierung in einer geeigneten Institution verfügt werden muss. Die Umsetzung dieser Massnahme bedingt in erster Linie, dass eine Institution eine solche Person aufnimmt. In äusserst seltenen Fällen werde ein Klient abgelehnt oder ein Aufenthalt werde institutionsseitig abgebrochen, weil die Wahrnehmung der Aufgabe personell zu aufwendig, die Institution von der Aufgabenstellung überfordert oder die Betreuung teilweise auch mit Gefahren für die Mitarbeitenden verbunden sei. In einem solchen Fall bestehe nur noch die Möglichkeit, ein Sondersetting einzurichten, mit welchem eine individuelle 24-Stunden-Betreuung gewährleistet werden könne. Prominentestes Beispiel ist hierfür der Fall «Carlos» im Kanton Zürich. «Es liegt in der Natur der Sache, dass ein solches Setting äusserst kostenintensiv ist», hält Jäger in seinem Vorstoss fest.

Gut eine halbe Million pro Jahr

Bei Minderjährigen verfüge die Kesb eine solche Massnahme. Die betroffene Gemeinde könne darauf kaum Einfluss nehmen, müsse aber die Kosten tragen. Jäger spricht von Aufwendungen von 500 000 bis 600 000 Franken pro Jahr und Fall – eine grosse Last für manche Gemeinden. Sondersettings seien zwar äusserst seltene Einzelfälle. Dennoch sollte über übergeordnete Lösungen nachgedacht werden, so Jäger.

Er fragt die Regierung deshalb nach Lösungen an, etwa in Form eines Fonds oder der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage im Sozialhilfegesetz. Auch zur Anzahl Sondersettings im Kanton und den damit verbundenen Kosten für die Gemeinden bittet Jäger um Antworten. Auf Anfrage weist der Interpellant auf einen konkreten Fall in Bad Ragaz hin, der die Gemeinde bereits seit Jahren beschäftige. Ähnliche Fälle sind etwa aus Mels und Vilters-Wangs bekannt. Pfäfers, Flums und Quarten wurden in den letzten Jahren hingegen von extrem teuren Fällen verschont.

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