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Keystone-SDA | Dienstag, 23. Juni 2026

Gynäkologe in Genf wegen Missbrauchs von Patientinnen verurteilt

Ein Gynäkologe ist in Genf zu einer fünfjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Ein Strafgericht befand ihn am Dienstag des sexuellen Missbrauchs an fünf Patientinnen und einem Kind für schuldig. Seine Anwälte kündigten an, Berufung einzulegen.

"Die Schuld des Angeklagten wiegt sehr schwer", sagte die vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung. Der Sechzigjährige wurde beschuldigt, zwischen 2005 und 2008 drei sexuelle Handlungen und sexuelle Nötigung an einer Freundin seiner Tochter in seinem Haus im benachbarten Frankreich begangen zu haben. Laut der Anklage verging sich der Frauenarzt an dem damals zwischen sieben und zehn Jahre alten Mädchen, auch während es schlief.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe des Opfers, das von der Verhandlung befreit wurde.

Zwischen 2010 und 2019 soll der Gynäkologe zudem sexuelle Handlungen an sechs Patientinnen begangen zu haben, die sich untereinander nicht kannten. Vier von ihnen erstatteten Anzeige.

Der Frauenarzt behauptete, er habe sich "ausschliesslich berufsmässig" verhalten. Dieser Aussage schenkte das Gericht keinen Glauben. Der Angeklagte habe gewusst, dass diese Handlungen sexueller Natur gewesen seien, sagte die Gerichtspräsidentin.

Der Gynäkologe wurde in fünf Fällen für schuldig befunden, im Fall einer sechsten Frau, die nicht urteilsfähig war und sich nicht wehren konnte, wurde er freigesprochen.

Die Verhandlung war zweimal vertagt worden. Staatsanwalt Olivier Lutz hatte in seinem Plädoyer acht Jahre Haft gefordert.

Neben der fünfjährigen Freiheitsstrafe, von der der Arzt bereits mehr als 170 Tage Haft und 246 Tage Ersatzmassnahmen verbüsst hat, wurde der Mann zu einer Geldstrafe von 30 Tagen mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren verurteilt. Er muss zudem Schadenersatz in Höhe von mindestens rund 180'000 Franken leisten.

Dem Gynäkologen war die Ausübung seines Berufs untersagt worden. Zusätzlich zu diesen Straftaten wurde er wegen Verstössen gegen die Strassenverkehrsordnung, Gewaltanwendung und Drohungen gegen Behörden, Behinderung der Amtsausübung und Flucht für schuldig befunden.

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