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Keystone-SDA | Mittwoch, 11. Februar 2026

Höhere Lohnbeiträge für Sanierung der IV möglich

Der Bundesrat will mit einer neuen Reform die kriselnde Invalidenversicherung sanieren. Sollte dies nicht genügen, schlägt er vor, die Lohnbeiträge um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte zu erhöhen. Das hat er am Mittwoch kommuniziert.

Die Zunahme der Neurenten für psychisch kranke junge Leute fordern die Invalidenversicherung (IV) stark. Die Landesregierung will deshalb diese Entwicklung mit geeigneten Massnahmen bremsen.

Die nächste IV-Reform soll gemäss den beschlossenen Leitlinien zwei Stossrichtungen haben. Einerseits geht es um eine Bremse für Neurenten psychisch schwer beeinträchtigter Jugendlicher. Geplant ist, eine neue Integrationsleistung einzuführen.

Andererseits muss wegen der schlechten Finanzaussichten eine mögliche Zusatzfinanzierung für die IV gefunden werden. Genügen die vorgeschlagenen Massnahmen nicht, schlägt der Bundesrat vor, die Lohnbeiträge um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte zu erhöhen.

Sollte sich die finanzielle Lage der IV kurzfristig weiter verschlechtern, müssten laut dem Bundesrat bereits vor Inkrafttreten der IV-Reform Massnahmen getroffen werden, um die Finanzierung der laufenden Ausgaben der Versicherung sicherzustellen. Die Verwaltung prüfe derzeit, wie die erforderliche Liquidität der IV jederzeit sichergestellt werden könne.

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