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Keystone-SDA | Donnerstag, 09. April 2026

Im Kanton St. Gallen wird die frühe Förderung verbindlicher

Die Sprachkompetenzen von Kindern sollen im Kanton St. Gallen möglichst früh durch Fachleute abgeklärt werden. Je nach Situation können danach auch verpflichtende Massnahmen angeordnet werden. Damit sollen vor dem Schuleintritt mögliche Sprachbarrieren abgebaut werden.

Mit einer Sammelvorlage setzt die St. Galler Regierung verschiedene Aufträge des Kantonsrats um. Eines der Themen ist die möglichst frühe Förderung von Kindern, wenn bei ihnen fehlende sprachliche und soziale Kompetenzen festgestellt werden.

Zuständig für die Umsetzung werden die Gemeinden sein. Sie müssen Angebote für die frühe Förderung bereitstellen. Die Hauptverantwortung liege aber nach wie vor bei den Eltern und Erziehungsberechtigten, heisst es in der Mitteilung der zuständigen Kommission vom Donnerstag.

Diskussionen gab es zur Frage, in welchem Umfang Massnahmen vor dem Schuleintritt verlangt werden können. Die Kommission kam zum Schluss, dass die Gemeinden die Möglichkeit erhalten sollen, "in bestimmten Fällen eine Massnahme für Eltern und Kind verpflichtend anzuordnen".

Abklärungen im dritten Lebensjahr

Basis dafür ist "ein Erstkontakt mit einer Fachperson der frühen Förderung". Gemeint sind damit etwa Mitarbeitende von Spielgruppen, das Betreuungspersonal aus der Kita oder auch ein Kinderarzt oder eine Kinderärztin. Aus Sicht der Kommission sollen sich die Abklärungen "lediglich auf sprachliche Kompetenzen" fokussieren. Danach könnten je nach Ergebnis "zielgerichtete Massnahmen empfohlen oder nach Bedarf verordnet werden".

In verschiedenen Anträgen verlangt die Mehrheit der Kommission Anpassungen der Vorlage. So soll der "verpflichtende vorschulische Erstkontakt" während des dritten Lebensjahrs eines Kindes stattfinden. Weiter müssen die Gemeinden zwar ein Angebot der frühen Förderung bereitstellen, aber nur eines "das dem Bedarf vor Ort" entspricht. Der Kantonsrat wird das Geschäft im Juni behandeln.

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