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Keystone-SDA | Donnerstag, 09. April 2026

Grossteil der Akten der St. Galler Fremdenpolizei ist vernichtet

Von den Akten der ehemaligen St. Galler Fremdenpolizei zu Saisonniers aus dem Ausland ist fast nichts mehr übrig. Für Familien werde es daher schwierig, dieses "düstere Kapitel" aufzuarbeiten, so SP-Kantonsrat Dario Sulzer. Anders sieht es die Regierung.

Wer sich auf die Suche nach Akten der ehemaligen St. Galler Fremdenpolizei zu Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten aus der Zeit zwischen 1950 und 1990 macht, dürfte es schwer haben, fündig zu werden. Für diesen Zeitraum ist "von einer praktisch vollständigen Vernichtung auszugehen", heisst es in einer kürzlich veröffentlichten Antwort der St. Galler Regierung auf einen Vorstoss von SP-Kantonsrat Dario Sulzer. In den folgenden Jahrzehnten seien vermutlich in ein bis zwei Prozent der Fälle die Akten überliefert worden.

Eben diese Akten über die ehemaligen Saisonarbeiter wären für migrantische Arbeiterinnen und Arbeiter sowie deren Familien "von unschätzbarem Wert", begründete Sulzer die Interpellation. Die Hinweise auf die Praxis der Fremdenpolizei in der Geschichtswissenschaft seien lückenhaft und viele Nachkommen könnten mit ihren Verwandten bis heute nicht über "das erfahrene Leid" reden.

Die "zweifellos negativen Auswirkungen" des seit den 1930er Jahren angewandten und 2002 abgeschafften Saisonnierstatuts hatte die Regierung bereits im April 2024 einmal schriftlich festgehalten: darunter der Ausschluss von gewissen Sozialleistungen und von der Arbeitslosenversicherung. Saisonniers mussten nach Ablauf der auf wenige Monate ausgestellten Arbeitsverträge die Schweiz wieder verlassen. Alleine für das Jahr 1974 nannte die Regierung die Zahl von rund 7300 Personen mit einer Saisonnier-Bewilligung im Kanton St. Gallen.

Zufällige Stichproben

Aus den neuesten Antworten der Regierung geht hervor, dass sich aus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts rund 400 Personendossiers zu Arbeitsmigrantinnen und -migranten im St. Galler Staatsarchiv befinden. Die überwiegende Mehrheit davon datiere ab dem Jahr 1990 und später.

Dario Sulzer zeigt sich "erstaunt" über den früheren Umgang mit den Akten im Kanton St. Gallen sowie deren fast vollständige Vernichtung, wie er auf Anfrage schrieb. "Das bedeutet, dass zehntausende individuelle Erinnerungen und Familiengeschichten verloren und nicht mehr rekonstruierbar sind."

Bis zum Ende des 20. Jahrhunderts seien keine verlässlichen Aussagen über Entscheidungen zur Sicherung oder Vernichtung von Fremdenpolizeiakten möglich, hiess es seitens der Regierung weiter. Einzelne Bemühungen zur Regelung der Aktensicherung habe es gegeben, aber eben keine Systematik.

Eine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung von Akten der Fremdenpolizei respektive des Migrationsamtes gab und gibt es nicht, hiess es beim kantonalen Departement des Innern auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Grundsätzlich sind gemäss Regierung lediglich jene Akten aufbewahrt worden, die einen "sehr hohen" Wert für die Historie oder das Funktionieren des Rechtsstaates haben.

Allerdings besteht für das heutige Migrationsamt seit 2011 eine verbindliche Vereinbarung mit dem Staatsarchiv, welche Unterlagen abgeliefert werden müssen. Aus den Fallakten wähle das Staatsarchiv eine zufällige Stichprobe, "die als beispielhafter Bestand für eine bestimmte Periode" erhalten bleibe. Akten von öffentlichem Interesse würden obligatorisch in das Langzeitarchiv übergeben.

Aktenvernichtung geht weiter

Die Frage, ob auch heute noch Akten des Migrationsamtes vernichtet werden, bejahte die Regierung. Eine vollständige Archivierung von solchen Massenakten wäre mit erheblichen Kosten, zum Beispiel für Personal und Technik, verbunden und "nur in seltenen Fällen sinnvoll". Stattdessen brauche es eine geeignete Auswahl.

Hinsichtlich der historischen Forschung verweist die Regierung darauf, dass Saisonniers auch in anderen Archiven Spuren hinterlassen haben könnten. Sie nennt Unterlagen von kommunalen Einwohnerämtern oder Migrantenvereinen.

Dario Sulzer überzeugt diese Argumentation nur bedingt. "Für Einzelpersonen wird es kaum möglich sein, auf allen Staatsebenen und in verschiedenen Archiven ihre allenfalls noch vorhandenen Akten einsehen zu können und so ihre Familiengeschichten zu rekonstruieren."

Die Regierung weitet das Feld derweil aus: "Für die Rekonstruktion der Migrationsgeschichte als Ganzes sind ohnehin auch Akten im Zusammenhang mit den übergeordneten politischen beziehungsweise gesetzgeberischen Prozessen und Entscheidungen sowie statistische Erhebungen relevant." Diese seien in der Regel ausreichend vorhanden.

Aktivere Rolle des Kantons gewünscht

Zudem verweist die Regierung auf den Bund, welcher beim Migrationswesen federführend sei. Für die Archivierung von Bundesakten wiederum sei das Bundesarchiv in Bern zuständig. Auf die nationale Ebene hatte die Regierung bereits einmal verwiesen, als 2024 auf Initiative von Dario Sulzer mehrere Kantonsratsmitglieder von SP, Grüne und GLP eine historische Untersuchung zu Kindern von Saisonarbeitern im Kanton St. Gallen gefordert hatten. Sowohl die Regierung als auch der Kantonsrat lehnten eine solche ab.

Bei der historischen Aufarbeitung dieses "düsteren Kapitels" der Schweizer Migrationsgeschichte sieht Sulzer die Kantone weiterhin mit in der Verantwortung. "Ich hätte mir gewünscht, dass der Kanton eine aktivere Rolle einnimmt."

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