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Keystone-SDA | Freitag, 31. Juli 2026

Im Thurgau gilt ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot

Der Kanton Thurgau hat aufgrund der Trockenheit das bestehende Feuerverbot verschärft. Seit Freitag gilt ein absolutes Verbot von Feuern im Freien. Die Waldbrandgefahr wurde auf Stufe 5, "sehr grosse Gefahr", erhöht.

Das bisher geltende Feuerverbot im Wald und in einem Abstand von 200 Metern zum Wald reiche nicht mehr aus, um Mensch, Tier und Natur zu schützen, teilte der Kanton Thurgau am Freitag mit. Die anhaltende Trockenheit ohne kurzfristige Aussicht auf eine massgebliche Wetteränderung habe das Gefahrenpotenzial für Flur- und Waldbrände weiter erhöht.

Bis auf Widerruf ist es damit auf dem gesamten Kantonsgebiet verboten, im Freien Feuer zu entfachen oder brennende Streichhölzer oder Raucherwaren wegzuwerfen. Dieses Verbot gilt auch in Gärten, auf Balkonen sowie an bestehenden und bewilligten Feuerstellen und Grillplätzen. Ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills auf befestigtem Untergrund.

Das seit Mitte Juli geltende Feuerwerksverbot bleibt für das gesamte Kantonsgebiet in Kraft. Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot und das Feuerwerksverbot können laut Mitteilung mit Bussen bestraft werden.

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