Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.
Justierung bei Anerkennung ausländischer Osteopathie-Diplomen nötig
Das Bundesverwaltungsgericht hat ein in Deutschland erworbenes Osteopathie-Diplom als weitgehend gleichwertig mit einem Schweizer Abschluss eingestuft. Lediglich eine Lücke muss mit einer gezielten Massnahme geschlossen werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hiess die Beschwerde einer Betroffenen gut und hob eine Verfügung des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) vom Januar 2024 auf. Das SRK ist vom Bund mit der Anerkennung von Diplomen beauftragt.
Eine wesentliche Lücke bestehe bei der sogenannten Erstversorgerrolle, schreibt das Bundesverwaltungsgericht. Osteopathen in der Schweiz müssten fähig sein, eine erste Diagnose zu stellen, da sie als sogenannte Erstversorger gelten. In diesem Punkt sei die deutsche Ausbildung nicht ausreichend
Das SRK müsse nun eine gezielte Ausgleichsmassnahme für diesen Bereich festlegen. Eine vollständige Verweigerung der Anerkennung sei nicht gerechtfertigt. Dem Urteil ging ein mehrjähriger Rechtsstreit voraus.

















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