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Keystone-SDA | Dienstag, 28. Juli 2026

Vier Verstösse gegen absolutes Feuerverbot in Graubünden

Graubünden hat am Dienstagmorgen das absolute Feuerverbot auf weitere Regionen im Kanton ausgeweitet. Bereits zuvor galt ein solches Verbot allerdings in zahlreichen Regionen. Die Kantonspolizei Graubünden stellte vier Verstösse gegen die geltenden Regeln fest.

Neu betroffen sind die Regionen Rheinwald, Surses, Bergün Filisur, Davos-Klosters und Val Müstair. Das absolute Feuerverbot galt zuvor teilweise bereits seit mehreren Wochen im Churer Rheintal sowie den Regionen Prättigau, Schanfigg, Surselva, Heinzenberg/Domleschg, Schams-Albula, Moesano, Bergell und Puschlav. In den betroffenen Gebieten sind sämtliche Feueraktivitäten im Freien ausserhalb des Siedlungsraums untersagt.

Nicht ganz alle haben sich aber daran gehalten. Die Kantonspolizei Graubünden erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass sie bisher vier Verstösse festgestellt habe. Die beschuldigten Personen werden gemäss einem Mediensprecher der Polizei bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht und diese entscheidet über das Strafmass. Glücklicherweise sei bei den offenen Grillfeuern kein Brand entstanden.

Dies im Gegensatz zum Kanton St. Gallen, wo seit dem 17. Juli im ganzen Kanton ein absolutes Feuerverbot gilt. Dort wurden gemäss einer Mitteilung vom Montag bereits rund 40 Verstösse festgestellt und es kam zu mehreren Bränden.

Andere Handhabung als im Nachbarkanton St. Gallen

In St. Gallen gilt anders als in Graubünden das absolute Feuerverbot pauschal auch für Siedlungsräume. Es ist etwa anders als in Graubünden auch im eigenen Garten nicht erlaubt, ein Feuer zu entfachen oder etwa Holzkohlegrills oder Feuerschalen zu benutzen.

In Graubünden ist der Siedlungsraum vom Verbot ausgenommen. Allerdings können die Gemeinden zusätzlich zum kantonalen Recht eigene, strengere Regeln erlassen. So sieht es das Gemeindegesetz vor, in dem es heisst: "Das kantonale Recht gewährt den Gemeinden einen möglichst weiten Handlungsspielraum."

Zahlreiche Gemeinden haben aufgrund der Trockenheit von diesem Recht Gebrauch gemacht. So hat die Gemeinde Landquart ein absolutes Feuerverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet erlassen. Jegliche offenen Feuer im Freien sind verboten - ausgenommen Gasgrills.

Die Stadt Chur verbietet zwar das Grillieren auf dem Balkon nicht, hat aber - im Hinblick auf den Nationalfeiertag - ein Feuerwerksverbot verkündet.

In Ilanz/Glion sind ebenfalls auf dem ganzen Gemeindegebiet keine Feuerwerkskörper erlaubt und es herrscht ein absolutes Feuerverbot im Freien.

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