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Kanton St.Gallen erlässt absolutes Feuerverbot im Freien
Ab Freitag gilt im ganzen Kanton St. Gallen ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Freien.
Der Kanton St. Gallen hat ab Freitag ein absolutes Feuerverbot erlassen. Die Behörden schätzen die Gefahr von Flur- und Waldbränden aufgrund der Trockenheit im ganzen Kantonsgebiet als sehr hoch ein. Das Verbot gilt auch für private Grundstücke, teilte die St. Galler Staatskanzlei am Donnerstag mit. Bei Missachtung des Verbots drohen Bussen.
Feuerwerk am See ausgeschlossen
Vom Feuerwerksverbot ausgenommen seien bereits bewilligte Feuerwerke auf Seen mit einem Mindestabstand von 350 Metern zum Ufer. Dies betrifft konkret die Feuerwerke in Rorschach am 31. Juli 2026 anlässlich der Bundesfeier sowie jenes in Rapperswil-Jona am 7. und 8. August 2026. Dort findet dann das Seenachtsfest statt.

















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