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Kein Rheinkraftwerk bei Sargans
Zwischen Sargans und Bad Ragaz wird es kein Rheinkraftwerk geben. Die St. Galler Regierung hat am Mittwochmorgen überraschend das Aus für diesen Plan kommuniziert. Ein solches Bauwerk sei rechtlich gar nicht realisierbar.
Das Thema war nicht neu, flammte aber im vergangenen Winter wieder auf: Im Kanton St.Gallen wurde erneut über ein Wasserkraftwerk am Rhein diskutiert – wegen der drohenden Energieknappheit. Die bürgerlichen Parteien hatten die Regierung beauftragt, zu prüfen, wie und wo man die Stromproduktion aus Wasserkraft im Kanton allenfalls noch erhöhen könnte. Dabei kam auch die Idee für ein Rheinkraftwerk am Ellhorn im Raum Sargans wieder zur Sprache. Umweltverbände liefen postwendend gegen diese Pläne Sturm. In einer gemeinsamen Mitteilung kritisierten die St.Galler Sektionen von WWF und Pro Natura, die Liechtensteinische Gesellschaft für Umweltschutz und der Naturschutzbund Vorarlberg, dass die St.Galler Regierung die Machbarkeit von Rheinkraftwerken erneut überprüfen lasse sei sinnlos.
«Rechtlich nicht möglich»
Nun zeigt sich: Die Umweltverbände hatten offenbar recht. Denn die St. Galler Regierung verkündete am Mittwochmorgen, dass «unter den aktuell geltenden rechtlichen Bestimmungen der Bau eines Rheinkraftwerks bei Sargans nicht möglich ist», wie es in einer Medienmitteilung der Staatskanzlei heisst. Als Grund werden die Böschungen des Hochwasserdamms genannt. Bei genaueren Abklärungen habe das Amt für Wasser und Energie des Kantons St.Gallen festgestellt, dass diese den höchst möglichen Schutzstatus eines Biotops von nationaler Bedeutung inne hätten. Die wasserseitigen Böschungen entlang des Rheins zwischen Bad Ragaz und Sennwald seien im Bundesinventar der Trockenwiesen und -weiden aufgeführt.
Zwar seien 2018 Bestimmungen in Kraft getreten, die das nationale Interesse an Anlagen zur Produktion von erneuerbarer Energie unter gewissen Voraussetzungen den Schutzinteressen gemäss Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz gleichstellen würden. Gleichzeitig seien solche Anlagen in Biotopen von nationaler Bedeutung jedoch ausgeschlossen worden.
Ellhorn stand im Fokus
Die Regierung bestätigte am Mittwoch auch, dass bei ihren Abklärungen für den Bau eines Rheinkraftwerkes tatsächlich das Ellhorn in Sargans im Zentrum stand. Nun aber seien alle Abklärungen der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen wegen hinfällig. Dass bisher trotzdem Evaluierungen stattgefunden hätten, erklärt die Regierung damit, dass den Verantwortlichen im Amt für Wasser und Energie der hohe Schutzstatus des Hochwasserschutzdamm (es handle sich um ein technisches Bauwerk) und insbesondere die Verknüpfung mit der neuen Bestimmung im Energiegesetz bisher nicht präsent gewesen sei.
Ein mögliches Hintertürvhen für ein Rheimkraftwerk am Ellhorn lässt die Regierung allerdings doch noch offen: «Ob im Rahmen der laufenden Beratungen zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, dem so genannten Mantelerlass, das absolute Verbot für Wasserkraftanlagen in Biotopen von nationaler Bedeutung bestehen bleibt, ist derzeit noch offen. Zwischen National- und Ständerat gebe es in dieser Frage aktuell eine Differenz», heisst es dazu.
Ebenfalls hält die St.Galler Regierung fest, dass weitere Wasserkraftprojekte an anderen Standorten geplant werden dürften. Eingehende Gesuche müssten von den Behörden geprüft und könnten bewilligt werden, wenn die geltenden Gesetze eingehalten werden. Unabhängig von der Diskussion um ein Rheinkraftwerk prüfe das Bau- und Umweltdepartement in Erfüllung des Postulats «Erhöhung der Stromproduktion durch effizientere Wasserkraftanlagen im Kanton St.Gallen» zudem, wo und in welchem Umfang im Kanton noch Potenzial zur Wasserkraftnutzung vorhanden sei und welche konkrete Massnahmen der Kanton ergreifen könne, damit die Potenziale möglichst genutzt werde.
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