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Keystone-SDA | Mittwoch, 22. April 2026

Kontrolleure finden bei Oberuzwil einen Hund mit vereitertem Gebiss

Als Kontrolleure bei einem Tierhalter in der Nähe von Oberuzwil auf Hund "Snoopy" treffen, ist der Chihuahua in einem desolaten Zustand. Das Gebiss ist vereitert und die Krallen übermässig lang. Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat den Mann deshalb per Strafbefehl wegen vorsätzlicher Tierquälerei verurteilt.

Hund "Snoopy" roch stark nach Rauch, auf dem Rücken war eine grossflächige kahle Stelle im Fell zu sehen und das Gebiss war vereitert. Dem Chihuahua mussten deshalb alle Zähne gezogen werden, nachdem Mitarbeitende des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kantons St. Gallen (AVSV) in Begleitung der Polizei Anfang November 2025 eine Tierhaltung bei Oberuzwil kontrollierten. Dies geht aus einem rechtskräftigen Strafbefehl der St. Galler Staatsanwaltschaft hervor.

Ausserdem waren die Krallen des Hundes zu lang. Das Tier hätte gemäss den Kontrolleuren des AVSV zum Tierarzt gehört. "Der Hund 'Snoopy' litt durch die unterlassene tierärztliche Behandlung unnötig unter Schmerzen", heisst es im Strafbefehl.

Es war nicht die einzige Verfehlung des Tierhalters. Mehrere Vogelspinnen versorgte er nicht und liess sie verenden. In ausgetrockneten Terrarien fanden die Kontrolleure mehrere tote Vogelspinnen. Die ausgesprochene Strafe für die mangelnde Hunde- und Vogelspinnenhaltung lautet auf mehrfache vorsätzliche Tierquälerei.

Kothaufen und Urinflecken in der Wohnung

Dazu kommt die mehrfache Übertretung des Tierschutzgesetzes. Hund "Snoopy" wurde zu wenig ausgeführt, um seine Notdurft zu verrichten. Den zwei Katzen in der Wohnung stand zudem gemäss Strafbefehl nur eine stark verschmutzte Katzenkiste zur Verfügung. Vorgeschrieben wäre eine Kotschale pro Tier.

"In der Wohnung konnten diverse Kothaufen und Urinflecken festgestellt werden. Die Sauberkeit und Hygiene in der Wohnung war somit ungenügend", heisst es im Strafbefehl weiter.

Als letztes beanstandete die Staatsanwaltschaft eine Übertretung des Tierseuchengesetzes. Als der Tierhalter den Hund zu sich genommen hatte, sei er mit diesem nicht wie vorgeschrieben zu einem Tierarzt gegangen. Zudem habe er den Chihuahua zu spät in der Hundedatenbank "Amicus" registriert.

Mehrere hundert Franken Bussen

Wegen der mehrfachen vorsätzlichen Tierquälerei erhielt der Tierhalter eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 110 Schweizer Franken. Für die Geldstrafe gilt eine Probezeit von zwei Jahren. Eine Busse von 500 Franken wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei muss er hingegen "zur Untermauerung der Ernsthaftigkeit" definitiv bezahlen.

Hinzu kommt eine Busse von 500 Franken für die Übertretung des Tierschutz- und Tierseuchengesetzes. Zusammen mit den Gebühren für die Staatsanwaltschaft und weiteren Auslagen muss der Tierhalter 1350 Schweizer Franken bezahlen.

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