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Lange Sperre für Amateur-Handballer
Der Schweizer Zoll hat anabole Steroide abgefangen, die an einen Amateur-Handballer adressiert waren. Wegen Besitzes und versuchter Anwendung verhängte das Sportgericht nun eine weltweite Sperre.
Wegen des Besitzes und der versuchten Anwendung der verbotenen Substanz Methasteron ist ein Schweizer Amateur-Handballer vom Schweizer Sportgericht (SSG) für vier Jahre gesperrt worden. Das Urteil ist seit dem 25. September 2026 für sämtliche Sportarten und Funktionen weltweit wirksam, wie Swiss Sport Integrity am Donnerstag mitteilte.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hatte bei mehreren Postkontrollen an den Spieler adressierte Sendungen abgefangen, die jeweils 80 Kapseln des anabolen Steroids enthielten, und diese an die Antidoping-Agentur weitergeleitet. Swiss Sport Integrity verfügte daraufhin die Einziehung und Vernichtung der Produkte und überwies den Fall an das SSG.
Der Sportler gab an, das Mittel zur Unterstützung seiner Regeneration bestellt zu haben. Das Sportgericht hielt im Schiedsspruch jedoch fest, dass von einer volljährigen Person eine minimale Sorgfalt erwartet werden dürfe. Da die Produktbeschreibung deutliche Hinweise auf eine anabole Wirkung enthielt, hätte sich der Athlet des Risikos eines Verstosses gegen die Anti-Doping-Bestimmungen bewusst sein müssen.

















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