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Lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen Mordes in Binningen BL
Das Baselbieter Strafgericht hat am Mittwoch einen 44-jährigen Mann wegen Mordes und Störung des Totenfriedens zu einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe verurteilt. Der Verurteilte tötete im Februar 2024 in Binningen seine Ehefrau.
Er muss an die beiden kleinen Töchter eine Genugtuung von je 100'000 Franken bezahlen. An die Mutter der getöteten Frau muss er 100'000 Franken Genugtuung entrichten, an ihren Vater 120'000 und an die Schwester 60'000 Franken. Der 44-Jährige muss zudem eine Entschädigung von 20'000 Franken an die Opferhilfe bezahlen sowie die Anwaltskosten der Angehörigen übernehmen.
Rund 150 Menschen gedachten vor dem Urteil mit Transparenten der ermordeten Frau. Sie bildeten vor dem Strafjustizzentrum eine Menschenkette und protestierten gegen Femizide.
"Die Opfer dürfen nicht vergessen werden", sagte der Gerichtspräsident vor der Urteilsbegründung. Kein Gerichtsurteil könne das Vakuum ausfüllen, das der Verlust eines geliebten Menschen verursacht. "Wir vom Gericht werden Sie nicht vergessen", sagte er weiter zu den Angehörigen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.





















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