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Nationalrat lehnt Volksinitiative für einfachere Einbürgerungen ab
Der Nationalrat will das Schweizer Einbürgerungsverfahren weder vereinheitlichen noch vereinfachen. Mit einer Zweidrittelsmehrheit beschloss er ein Nein zur Demokratie-Initiative. Von Minderheiten beantragte Gegenvorschläge lehnte er ebenfalls ab.
Rund fünfeinhalb Stunden debattierte der Nationalrat am Donnerstag über die Initiative. Auf Antrag der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK-N) beschloss er danach nicht überraschend eine Nein-Empfehlung, mit 130 zu 62 Stimmen und einer Enthaltung. SP und Grüne unterstützten die Initiative. Nun ist der Ständerat am Zug.
Eingereicht wurde die Volksinitiative "Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)" von der zivilgesellschaftlichen Allianz "Aktion Vierviertel". Sie will, dass der Bund für die Gesetzgebung zu den Einbürgerungen zuständig ist. Die Kantone sollen die Verfahren durchführen, aber keine Kriterien mehr festlegen können.
Bereits nach fünf Jahren rechtmässigen Aufenthalts in der Schweiz soll es einen Anspruch auf eine Einbürgerung geben. Die drei weiteren Voraussetzungen dafür wären Grundkenntnisse einer Landessprache - die Rede ist vom Niveau A2, keine Gefährdung der Sicherheit und keine schwerwiegende Straffälligkeit.
Heute kann sich einbürgern lassen, wer seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz wohnt und über eine Niederlassungsbewilligung C verfügt. Die kantonalen Gesetzgebungen sehen zusätzlich einen Mindestaufenthalt zwischen zwei und fünf Jahren in der Gemeinde und im Kanton vor. Die Kantone können noch weitere Vorgaben erlassen, und sie regeln das Einbürgerungsverfahren auf ihrem Boden.
Minderheiten brachten erfolglos alternative Verfassungsänderungen vor. SP, Grüne und GLP fordern die erleichterte Einbürgerung für die zweite Ausländergeneration - heute ist das nur für die dritte Generation möglich. Die SVP hätte gewollt, dass bei einer Einbürgerung auf andere Staatsangehörigkeiten verzichtet werden muss.




















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