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Nur oberflächliche Kontakte laut Verteidiger mit "Ndrangheta-Clan"
Zwischen dem Angeklagten und dem Oberhaupt des 'Ndrangheta-Clans habe es lediglich "Gesten der Höflichkeit" gegeben, sagte der Verteidiger am Mittwoch vor Bundesstrafgericht. Der 59-Jährige habe nichts mit der Mafia zu tun haben wollen.
Es habe immer eine "grosse Distanz" zwischen dem Angeklagten und dem Clan gegeben, erklärte der Verteidiger in seinem Plädoyer am Donnerstag. Dies bestätigten auch diverse Zeugenaussagen. Sein Mandant habe "null Interesse" an der 'Ndrangheta gehabt.
Mit dem Clan-Oberhaupt habe er nur "zufällige und oberflächliche Kontakte" gepflegt. Dass dieser beim Angeklagten übernachtet habe, sei kein Beweis für eine Zugehörigkeit des Mannes zu einer kriminellen Organisation.
Dass der Angeklagte an sogenannten "Mangiate" - konspirativen Treffen von Clan-Mitgliedern - teilgenommen haben soll, sei sehr "fantasievoll", entbehre jedoch jeglicher Grundlage, hielt der Verteidiger fest.















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