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Obergericht reduziert Strafe für Tötungsdelikt in Kreuzlingen TG
Das Thurgauer Obergericht hat die erstinstanzliche Freiheitsstrafe für ein Tötungsdelikt in Kreuzlingen von 16 auf 14,5 Jahre reduziert. Ein Mann erschoss im April 2023 auf einem Firmenparkplatz seinen Geschäftspartner mit einem Revolver.
Ein Sprecher des Obergerichts bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht des "Regionaljournals Ostschweiz" von Radio SRF. Das Obergericht verurteilte den Mann wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 14,5 Jahren.
Von einem zweiten Vorwurf - der Gefährdung des Lebens - sprach das Obergericht den Beschuldigten hingegen frei. Das Bezirksgericht Kreuzlingen hatte ihn in diesem Punkt im vergangenen Februar noch schuldig gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die schriftliche Begründung steht noch aus.
Drei Schüsse auf den Geschäftspartner
Der damals 49-Jährige gab bei einem Streit um Geld drei Schüsse auf seinen Geschäftspartner ab. Das Opfer erlag wenige Stunden nach der Tat in einem Spital seinen Verletzungen.
Das Bezirksgericht Kreuzlingen wertete die Tat im vergangenen Februar als vorsätzliche Tötung. Es verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe von 16 Jahren.
Waffe auf Zeugen gerichtet
Die damalige Tat auf offener Strasse wurde von einem Mitarbeiter der Gemeinde beobachtet. Der Mann wartete mit seinem Fahrzeug auf der anderen Strassenseite vor einer roten Ampel.
Laut Anklageschrift rief der Zeuge dem Täter nach den Schüssen "Hey!" zu. Daraufhin wendete sich der Schütze dem Gemeindemitarbeiter zu und richtete die Waffe auf ihn. Dieser ging hinter seinem Anhänger in Deckung und wählte den Notruf.
Anschliessend hielt der Beschuldigte die Hände - den Revolver noch in der Hand - über den Kopf und lief das Trottoir auf und ab. Danach rief er dem Gemeindemitarbeiter "Polizei" zu und warf seine Waffe in eine Steinrabatte. Dann setzte er sich in die Nähe seines Opfers hin und fasste sich gemäss Anklageschrift mit beiden Händen an den Kopf. So wartete er auf das Eintreffen der Polizei.
Anders als das Bezirksgericht sprach nun das Obergericht den Beschuldigten an der Berufungsverhandlung am 1. Oktober in diesem Punkt vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens frei. Zur Begründung könne er sich nicht äussern, erklärte der Sprecher des Obergerichts gegenüber Keystone-SDA. Diesbezüglich gelte es, das schriftliche Urteil abzuwarten.
Der Beschuldigte bestreitet die Tat nicht. Er sitzt im vorzeitigen Strafvollzug.

















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