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Parlament will Schutz des Schweizer Luftraums klarer regeln
Das Parlament will die Zuständigkeiten für den Schutz des Schweizer Luftraums klarer regeln. Denn bei Ereignissen unterhalb der Kriegsschwelle, etwa bei Drohnenattacken auf kritische Infrastruktur, ist gegenwärtig nicht immer klar, wer konkret reagieren muss.
Der Ständerat nahm einen entsprechenden Vorstoss am Dienstag stillschweigend an. Seine vorberatende Kommission hatte einstimmig Annahme beantragt. Der Nationalrat hatte die Motion seiner Sicherheitspolitischen Kommission (SIK-N) bereits in der Frühjahrssession angenommen.
Mit der rasanten technologischen Entwicklung würden Drohnen, elektronische Störmittel und einfache ballistische Raketen auch für nichtstaatliche Akteure verfügbar. Wie der Bundesrat bereits in seinem Drohnenbericht vom 2. März 2022 festgehalten habe, sei unterhalb der Kriegsschwelle aber unklar, ob Polizei, Kantone, Skyguide, die Armee oder andere Bundesämter zuständig seien, so die Begründung der Kommission. "Diese Unklarheit verhindert eine wirksame und rasche Reaktion", sagte Ständerätin Marianne Binder-Keller (Mitte/AG) im Rat.
Die Dringlichkeit der Situation zeige sich auch in konkreten Beispielen. So wurden der Nähe von Militärstandorten wie dem Militärflugplatz Meiringen BE Drohnen gesichtet, wobei unklar war, wer das Recht hat, sie zu neutralisieren.
Auch sei insbesondere die Schaffung eines nationalen Drohnenabwehrzentrums zu prüfen, welches Polizei, Armee und zivile Stellen vernetzt, heisst es im Motionstext.
Bundesrat ist sich Dringlichkeit bewusst
Auch der Bundesrat plädierte im Rat für eine Annahme der Motion. Der Krieg habe heutzutage "fliessende Grenzen", sagte Verteidigungsminister Martin Pfister im Rat. Damit seien auch die Grenzen zwischen Armeeeinsatz und dem Einsatz etwa der Kantone fliessend, so der Bundesrat.
Klare Zuständigkeiten beim Schutz des Luftraums trügen zur Sicherheit der Schweiz in der normalen und in der ausserordentlichen Lage bei. Vor diesem Hintergrund seien eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der rechtlichen Grundlagen sinnvoll. Entsprechende Arbeiten habe er bereits einleiten lassen. Der Bundesrat sei sich der Dringlichkeit bewusst.

















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