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Keystone-SDA | Dienstag, 16. Juni 2026

Keine obligatorischen Lohngleichheitsanalysen nach 2032

Der Ständerat will grosse Unternehmen mit über hundert Mitarbeitenden nicht über das Jahr 2032 hinaus zu Lohngleichheitsanalysen verpflichten. Die entsprechende "Sunset-Klausel" zur Beschränkung der Bestimmung im Gleichstellungsgesetz soll beibehalten werden.

Mit dem Entscheid folgte der Rat der knappen Mehrheit seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S). Diese beantragte dem Rat im Vorfeld mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten Matthias Michel (FDP/ZG), einer Initiative zur Weiterführung der Lohngleichheitsanalysen keine Folge zu geben.

Das Anliegen geht auf eine parlamentarische Initiative von Maya Graf (Grüne/BL) zurück. Eine Auswertung des Arbeitnehmendendachverbands Travail Suisse zeige, dass es erhebliche Lücken und Probleme bei der Anwendung des Gleichstellungsgesetzes gebe, was eine weitere Revision erforderlich mache. Auch verringere sich der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern nur zögerlich.

Daher müsse die sogenannte "Sunset-Klausel" im Gesetz über die Gleichstellung gestrichen werden. Diese sieht vor, dass grosse Unternehmen nur bis 2032 dazu verpflichtet sind, Lohngleichheitsanalysen durchzuführen.

Eine "Sunset-Klausel" ist eine Bestimmung in einem Gesetz, die festlegt, dass die Bestimmung nach Ablauf einer bestimmten Zeit automatisch ausser Kraft tritt, sofern das Parlament es nicht vorab ausdrücklich verlängert.

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