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Parlamentarische Oberaufsicht rügt Umgang mit Unterschriftenbschiss
Die parlamentarische Oberaufsicht rügt den Umgang der Bundeskanzlei mit mutmasslich falschen Unterschriften für Initiativen und Referenden. Sie spricht von mangelhafter politischer Sensibilität, bezeichnet aber die gegen Betrügereien getroffenen Massnahmen als positiv.
2024 berichteten Medien breit über mutmasslich gefälschte Unterschriften für eidgenössische Initiativen und Referenden. Die Bundeskanzlei erstattete mehrmals Strafanzeige. Das Bekanntwerden des Unterschriftenbschiss rief die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) auf den Plan.
"Nicht zufriedenstellend" nennt sie den Umstand, dass das Thema erst über die Medien öffentlich wurde, obwohl die erste Anzeige 2022 eingereicht worden war. Eine frühere, aktive Kommunikation wäre in den Augen der Aufsicht angezeigt gewesen.
Erst aufgrund der Medienberichte habe die Bundeskanzlei die politische Sensibilität des Themas erkannt, schrieb die GPK-S. Lob gibt es aber doch. Die Massnahmen der Bundeskanzlei gegen weitere gefälschte Unterschriften seien grundsätzlich zweckmässig.
















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