Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.
Polizeiliche Massnahmen gegen IS-Anhänger waren widerrechtlich
Die vom Fedpol im Juni gegen einen IS-Anhänger verhängten polizeilichen Massnahmen waren gesetzeswidrig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Es fehlten neue Hinweise auf eine terroristische Aktivität.
Das Bundesstrafgericht verurteilte den Mann nach einer Rückweisung durch das Bundesgericht im Oktober 2017 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten. Er wurde der Beteiligung an der kriminellen Organisation "Islamischer Staat" für schuldig befunden.
Seither haben diverse Behörden und Gerichte unzählige weitere Entscheide gefällt. So verfügte das Bundesamt für Polizei im Juni eine Meldepflicht, Kontaktverbote, eine Eingrenzung und deren elektronische Überwachung.
Es handelte sich nicht um die erste Anordnung von polizeilich-präventiven Massnahmen, um den Iraker aus dem Umfeld islamistischer Kreise herauszuhalten. Es fehlte laut Gericht jedoch an neuen und konkreten Hinweisen auf terroristische Aktivitäten, um erneut Massnahmen zu verhängen.
















Kommentare (0)
Schreibe einen Kommentar