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Polizist stoppt flüchtenden Mann in Wil SG mit einem Taser
Die Polizei hat in Wil SG einen flüchtenden Mann mit einem Taser gestoppt. Er griff zuvor eine Polizistin an und verletzte sie. Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten nimmt im Kanton St. Gallen zu.
"Halt, Polizei, stehen bleiben", rief der Polizist dem Mann hinterher, der die Flucht ergriff. Das geht aus einem Strafbefehl der St. Galler Staatsanwaltschaft hervor. Dann warnte der Polizist, er werde seinen Taser einsetzen. Kurz darauf drückte er auf die Taste seiner Elektroschockwaffe.
Polizistin prallt mit dem Kopf auf den Asphalt
Der Vorfall ereignete sich im Februar 2024, wie aus dem Strafbefehl hervorgeht. In einer Bar an der Unteren Bahnhofstrasse in Wil SG kam es morgens um 5.30 Uhr zwischen dem Mann und einer Angestellten zu einer Auseinandersetzung. Dabei geriet die Frau zwischen die Eingangstür des Lokals und die dahinterliegende Wand. Er drückte daraufhin die Tür so stark gegen die Barmitarbeiterin, dass diese für mehrere Sekunden keine Luft mehr bekam.
Anschliessend ging der Streit zwischen den beiden vor dem Lokal weiter. Als eine zwischenzeitlich gerufene Patrouille der Kantonspolizei St. Gallen dazustiess, rannte der Mann davon. Dabei verlor er seine Umhängetasche. Als er deswegen zurückeilte, stellte sich ihm eine Polizistin in den Weg.
Kraftvoll habe er sie mit beiden Armen umgestossen, steht im Strafbefehl weiter. Die Polizistin prallte mit dem Hinterkopf auf den Asphalt. Dabei zog sie sich ein leichtes Schädelhirntrauma und Prellungen an beiden Ellenbogen mit Vernarbung des linken Ellenbogenschleimbeutels zu.
Ihr Angreifer ergriff sofort die Flucht und liess sich erst durch den Einsatz des Tasers stoppen.
Polizei bringt jeden Fall zur Anzeige
Respekt gegenüber Autoritätspersonen nehme ab, erklärt Florian Schneider, Sprecher der Kantonspolizei St. Gallen. Der Umgangston sei grundsätzlich rauer geworden. Das gelte auch etwa für Zugbegleiter oder Amtspersonen.
Eine interne Auswertung der Polizei belegt in den vergangenen Jahren einen tendenziellen Anstieg an Fällen, in denen bei Polizeieinsätzen der Straftatbestand "Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte" rapportiert wurde.
Im Jahr 2024 gingen 80 solche Fälle in die Statistik der Kantonspolizei St. Gallen ein. Das ist ein Rekord. Die Zahlen unterliegen jedoch grossen Schwankungen. 2022 waren es beispielsweise 13 Fälle. Im Schnitt sind es jährlich zwischen 20 und 40.
Ernsthafte Verletzungen bei Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten seien eher selten, sagt Schneider weiter. Dennoch gelte eine Nulltoleranz. Jeder Fall werde mittlerweile konsequent zur Anzeige gebracht, während früher vielleicht einmal ein Auge zugedrückt wurde. Auch dies könnte zur statistischen Zunahme beigetragen haben.
Mann muss Brille der Polizisten bezahlen
Dem heute 24-jährigen Mann, der in Wil durch den Taser-Einsatz an der Flucht gehindert wurde, legt die Staatsanwaltschaft Tätlichkeit, einfache Körperverletzung, Gewalt oder Drohung gegen Behörden oder Beamte und Hinderung einer Amtshandlung zur Last. Er musste eine Busse von 1500 Franken sowie Gebühren und Auslagen von insgesamt 760 Franken bezahlen. Eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 130 Franken sprach die Staatsanwaltschaft bedingt aus.
Der Strafbefehl ist rechtskräftig. Zusätzlich zur Busse, den Gebühren und Auslagen wurde der Mann verpflichtet, eine Zivilforderung des Kantons von 678 Franken für die kaputt gegangene Brille der Polizistin zu begleichen.
Die Barmitarbeiterin forderte ihrerseits 1800 Franken Schadenersatz und eine Genugtuung von 1000 Franken. Diese Forderungen seien nicht belegt, hält die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl fest. Sie werden deshalb auf den Zivilweg verwiesen.
















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