Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.
Heidipfad-Unfall: Jetzt stehen die Gerichtstermine
Ende Januar und in der ersten Februarwoche dieses Jahres wird an insgesamt fünf Tagen am Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland ein Unfall verhandelt, der sich 2016 auf dem Heidipfad am Pizol abgespielt hat. Angeklagt sind bekannte Persönlichkeiten aus der Region, darunter ein früherer Bad Ragazer Gemeindepräsident.
Der «Sarganserländer» hatte in der Ausgabe vom 3. Juli 2023 die Anklage publik gemacht. Damals ging das Kreisgericht davon aus, dass der Fall noch im selben Jahr verhandelt werden könnte. Nun hat es fast drei Jahre gedauert, bis die Termine angesetzt worden sind. Damit findet die Verhandlung fast zehn Jahre nach einem Unfall statt, der – da waren und sind sich alle Beteiligten einig – sehr tragische Folgen hatte. Wegen der laufenden Ermittlungen hielten sich die Involvierten allerdings in all diesen Jahren mit Details zum Unfallhergang zurück, und sie wollten auch im «Sarganserländer» nie öffentlich Stellung beziehen.
Was damals exakt passierte, ist nun der Anklageschrift der St. Galler Staatsanwaltschaft zu entnehmen. Der Unfall geschah auf dem Heidiwanderweg bei der Bergstation Pardiel der Pizolbahnen. Eine damals 64-jährige Frau begleitete auf einem Spaziergang ihren Mann, der aufgrund eines Unfalls auf einen Elektrorollstuhl angewiesen war. Gemeinsam waren sie zum Aussichtspunkt der Alp Schwarzbüel unterwegs. Bevor sie diesen erreichten, ereignete sich ein Unfall, der das Leben der Frau für immer veränderte.
Frau ist querschnittgelähmt
Etwa 100 Meter vor dem Aussichtspunkt geriet der Rollstuhl neben einem Abgrund ins Schlittern. Die Frau versuchte, den Rollstuhl festzuhalten und so ein Abrutschen ihres Mannes zu verhindern. Schliesslich stürzten der Mann und die Frau rund sieben Meter eine Böschung hinunter.
Beim Sturz in die Tiefe landete der Mann mit seinem Rollstuhl auf seiner Frau. Sie erlitt dabei eine Querschnittlähmung ab dem fünften Halswirbel. Der Mann verletzte sich nur leicht. Der Vorfall ereignete sich im Juli 2016. Ende Monat tritt die Frau nun als Privatklägerin vor dem Kreisgericht Mels auf. Ihr Mann ist zwischenzeitlich verstorben.
Zahlreiche bekannte Persönlichkeiten sind angeklagt
Auf der Anklagebank müssen gleich sieben Personen Platz nehmen, die im 2016 die entsprechenden Funktionen innehatten und im Sarganserland teilweise bekannt Persönlichkeiten waren und es teils heute noch sind: so der damalige Gemeindepräsident von Bad Ragaz, der damalige Leiter Bau und Betrieb der Gemeinde, der damalige Leiter des Werkbetriebs, der damalige CEO und der damalige Marketingchef der Pizolbahnen sowie der damalige CEO und der damalige Leiter Kommunikation der Tourismusorganisation Heidiland.
Der Gerichtsprozess dreht sich um die Fragen, ob dieser Unfall hätte verhindert werden können und wer dafür die Verantwortung trägt.
Fehlende Ausschilderung für Rollstühle
Der Mann im Elektrorollstuhl entdeckte damals im Internet, dass der Heidiweg als rollstuhlgängig beworben wurde. Dies war sowohl auf dem Webauftritt der Pizolbahnen als auch auf jenem von Heidiland Tourismus so beschrieben, heisst es in der Anklageschrift. Aufgrund dessen hätten er und seine Frau den Entschluss gefasst, den Weg zu besuchen.
Tatsächlich war der schmale Weg unter anderem wegen fehlender Absturzsicherungen und Geländer sowie durchquerender Wasserrinnen nicht für das Befahren mit einem Rollstuhl geeignet, hält die Anklageschrift fest. Darin wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass die Route vor Ort mit einem gelben Wegweiser mit weiss-rot-weisser Spitze als «Bergwanderweg» ausgeschildert war. Es existierte ausserdem kein Schild, das den Pfad als Rollstuhlweg kennzeichnete. Der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung richtet sich in der Anklage der Staatsanwaltschaft gegen unterschiedliche Verantwortliche von Gemeinde, Bergbahn und Tourismusorganisation, die damals im Amt waren. Der Gemeindepräsident und die beiden Gemeindemitarbeiter seien verantwortlich, dass die Wege auf dem Gemeindegebiet von Bad Ragaz für jedermann sicher begehbar seien. Dies liege in der Zuständigkeit der Gemeinde. Diese Angeklagten hätten Kenntnis davon gehabt, dass der Wanderweg auf den besagten Internetseiten fälschlicherweise als rollstuhlgängig beworben wurde. Trotzdem hätten sie keine Sicherungsmassnahmen eingeleitet, um den Weg sicher mit einem Rollstuhl befahren zu können, lautet der Vorwurf.
Die Anklagen gegen die Verantwortlichen der Pizolbahnen und von Heidiland Tourismus zielen auf die damaligen Beschreibungen im Internet. Sowohl die beiden CEO als auch die Marketingchefs seien für sämtliche Texte und deren Wahrheitsgehalt auf den entsprechenden Websites der Unternehmen verantwortlich gewesen. Sie hätten demnach überprüfen müssen, ob der Heidiweg tatsächlich rollstuhlgängig ist, bevor dies auf der Homepage behauptet wurde.
Konkrete Strafanträge erfolgen vor Gericht
Das verlangte Strafmass gegen die Angeklagten will die Staatsanwaltschaft erst an der Gerichtsverhandlung bekannt geben. Ausserdem wird in der Anklageschrift festgehalten: «Bislang wurde durch die Privatklägerschaft keine Zivilforderung beziffert.»
Der Prozess startet am 20. Januar. Bis zum 5. Februar sind insgesamt fünf Verhandlungstermine angesetzt.
(Hier geht es zum Artikel des «Sarganserländers» vom Juli 2023 (klick)).
















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