/fileadmin/images/sarganserlaenderlogo.png
Alle Neuigkeiten auf einen Blick.
E-Paper

E-Paper

Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.

Zeitungsarchiv

Zeitungsarchiv

Alle Ausgaben seit dem Jahr 2003.

Abo

Abo

Sarganserländer von Montag bis Freitag online oder in Print lesen.

Siga-Podcast

Siga-Podcast

Ä Ohr voll Heimat – der Siga-Podcast vom «Sarganserländer»

Grossauflage

Grossauflage

Lesen Sie hier die aktuelle Grossauflage kostenlos

Inserieren

Inserieren

Ihre Werbung am richtigen Ort.

Buchshop

Buchshop

Hier finden Sie die von der SL Druck + Media AG herausgegebenen Bücher.

Immobilien

Immobilien

Die Immobilienbörse der Region

Unternehmen

Unternehmen

Die SL Druck + Medien AG

Traueranzeigen

Traueranzeigen

Todesanzeigen / Danksagungen aufgeben

Eventbus

Eventbus

Mit Brunner Ferienreisen AG und Sarganserländer ans Konzert

Rubriken

Inland
Keystone-SDA | Donnerstag, 01. Oktober 2026

Schaffhausen belässt Status-S-Geflüchtete in der Asylsozialhilfe

Der Schaffhauser Regierungsrat hat eine Änderung des Sozialhilfegesetzes beantragt. Personen mit Status S sollen länger in der Asylsozialhilfe verbleiben.

Schutzbedürftige sollen im Kanton Schaffhausen auch nach fünf Jahren Aufenthalt keine ordentliche Sozialhilfe erhalten, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte. Der Regierungsrat will den kantonalen Spielraum nutzen und diese Personen für insgesamt sieben Jahre nach den tieferen Ansätzen des Asylbereichs unterstützen. Erst danach ist ein Wechsel in die reguläre Sozialhilfe vorgesehen.

Hintergrund der Massnahme ist das Erreichen der Fünfjahresgrenze der ersten Geflüchteten aus der Ukraine im März 2027. Normalerweise hätten sie ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung und somit auf die gleichen Sozialhilfegelder wie die einheimische Bevölkerung. Weil der Bund seine Subventionen künftig jedoch auf fünf Jahre beschränkt, drohen Kanton und Gemeinden allein für die Ankünfte aus dem Jahr 2022 jährliche Mehrkosten von rund 1,3 Millionen Franken.

Gemeinden finanziell schützen

Um zu verhindern, dass einzelne Kommunen durch die wegfallenden Bundesgelder übermässig belastet werden, passt die Kantonsregierung zudem das Lastenausgleichsverfahren an. Die verbleibenden Sozialhilfekosten im Asylbereich sollen künftig weiterhin gemeinsam von Kanton und Gemeinden getragen werden.

Damit die Anpassungen rechtzeitig wirksam werden, bittet die Regierung das Kantonsparlament um ein dringliches Verfahren. Das Gesetz soll am 1. März 2027 in Kraft treten, zeitgleich mit einer entsprechenden Änderung der Asylverordnung auf Bundesebene.

Zurück

Kommentare (0)

    Schreibe einen Kommentar
    ×

    Name ist erforderlich!

    Geben Sie einen gültigen Namen ein

    Gültige E-Mail ist erforderlich!

    Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

    Kommentar ist erforderlich!

    * Diese Felder sind erforderlich.