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Keystone-SDA | Donnerstag, 16. Juli 2026

Schweiz verletzt Gewissensfreiheit von zwei Veganern

Der Gerichtshof in Strassburg hat die Beschwerde von zwei Veganern teilweise gutgeheissen. Sie kritisierten, während der Haft beziehungsweise eines Psychiatrie-Aufenthalts nicht die ihrer ethischen Überzeugung entsprechende Verpflegung erhalten zu haben.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hält in einem am Donnerstag publizierten Entscheid fest, dass die Schweiz das Recht auf Gedanken‐, Gewissens‐ und Religionsfreiheit und auf eine wirksame Beschwerde verletzt hat.

Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um zwei Brüder. Der eine war ab November 2018 rund elf Monate in einem Genfer Gefängnis in Haft. Der andere verbrachte im Jahr 2021 zwei Monate in der psychiatrischen Abteilung des Universitätsspitals Waadt.

Beide verlangten als Anhänger des Antispeziesismus, und damit der Überzeugung, dass der Mensch und alle anderen Lebewesen gleichwertig sind, eine vegane Verpflegung. In beiden Fällen kam es jedoch zu Fehlern und sie erhielten nicht immer vegane Menüs.

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