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Keystone-SDA | Dienstag, 06. Oktober 2026

Schweizweit 10'500 Schweine wegen ansteckender Krankheit getötet

Wegen einer hochansteckenden Schweineseuche müssen schweizweit über 10'500 Tiere getötet werden. Betroffen sind 60 Zucht- und Mastbetriebe in bis zu 14 Kantonen.

Der Ausbruch der Enzootischen Pneumonie (EP) wurde am 9. September in einem grossen, kantonsübergreifenden Schweinering festgestellt, wie der Veterinärdienst des Kantons Luzern am Dienstag mitteilte.

Bei der Krankheit handelt es sich um eine ansteckende Lungenkrankheit, die für Menschen ungefährlich ist.

Tierverkehr weiterhin eingeschränkt

Die Behörden ordneten die vollständige Räumung von 20 Zuchtbetrieben in sechs Kantonen an, um die Infektionsketten zu unterbrechen. Bisher mussten rund 10'500 Tiere geschlachtet oder getötet werden, wie es weiter hiess. Für die 40 betroffenen Mastbetriebe in 14 Kantonen gelten weiterhin Einschränkungen im Tierverkehr.

Der Kanton Luzern war am stärksten betroffen. Dort räumten die Behörden zehn Zuchtbetriebe und einen Mastbetrieb, wobei insgesamt 5200 Tiere getötet oder geschlachtet wurden. Im Kanton Bern waren drei Zuchtbetriebe mit 1700 Tieren betroffen.

Im Kanton Solothurn wurden auf zwei Höfen 930 Schweine getötet, weitere Tiere geschlachtet und rund 1200 Jungtiere exportiert. Weitere betroffene Zuchtbetriebe befanden sich in den Kantonen Schwyz, Thurgau und Waadt.

Strenge Auflagen für Wiedereröffnung

Für jeden dieser Betriebe wird das Risiko einer Verschleppung der Seuche individuell beurteilt. Die Tierärztinnen und Tierärzte besuchen auch angrenzende Betriebe, um den Gesundheitszustand der dortigen Schweine zu kontrollieren. Bisher gibt es keine Hinweise, dass Betriebe ausserhalb des betroffenen Schweinerings infiziert sein könnten.

Im Kanton Bern wurde die Sperre für vier Mastbetriebe nach negativen Tests wieder aufgehoben, während andere weiter untersucht werden. Die für die Zuchtbetriebe verhängten Sperren bleiben vorerst in Kraft. Sie können erst aufgehoben werden, nachdem die Ställe vollständig gereinigt und desinfiziert wurden und für mindestens zehn Tage leer standen.

Halterinnen und Halter, die ihre Schweine auf Anordnung verlieren, werden finanziell für den Verlust ihrer Tiere entschädigt. Die Behörden rufen Schweinehaltende auf, wachsam zu bleiben und Biosicherheitsmassnahmen konsequent umzusetzen.

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