Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.
SEM muss über Ausweisung eines irakischen IS-Anhängers entscheiden
Das Staatssekretariat für Migration und nicht das Fedpol muss über die Ausweisung jenes Irakers entscheiden, der 2014 wegen terroristischer Aktivitäten verurteilt wurde. Eine besondere Konstellation führte dazu, dass der Mann ausgewiesen und vorläufig aufgenommen war.
Nachdem das Bundesamt für Polizei (Fedpol) die Ausweisung verfügt und deren Vollzug aufgeschoben hatte, ordnete das Staatssekretariat für Migration (SEM) gestützt auf das damalige Recht die vorläufige Aufnahme an.
Für diese altrechtliche Konstellation hält das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil fest: Sobald und solange eine vorläufige Aufnahme besteht, darf der Vollzug der Ausweisung nicht angeordnet werden - auch nicht durch das Fedpol.
Es obliege dem SEM, periodisch zu überprüfen, ob die Voraussetzungen der vorläufigen Aufnahme noch gegeben seien. Gelange es zum Schluss, dass dies nicht mehr der Fall sei, müsse es die Aufnahme aufheben und den Vollzug der zugrundeliegenden Ausweisung anzuordnen. Die vorliegende Konstellation ist nach neuem Recht nicht mehr möglich.
















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