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Keystone-SDA | Donnerstag, 09. Juli 2026

Sexualkunde-Unterricht beschäftigt die St. Galler Justiz

Die St. Galler Anklagekammer hat eine Beschwerde gegen die Nichtanhandnahme einer Strafanzeige zum Sexualkundeunterricht in Bütschwil-Ganterschwil SG teilweise gutgeheissen. Während die Kammer den Entscheid der Staatsanwaltschaft in den Hauptpunkten stützt, fordert sie in einem Punkt eine weitere Abklärung.

Einem Elternpaar aus Bütschwil ging der Sexualkundeunterricht in der fünften Klasse an der Primarschule in Bütschwil-Ganterschwil zu weit. Informationen darüber, wie gleichgeschlechtliche und heterosexuelle Paare den Geschlechtsverkehr vollziehen sowie Hinweise auf den Gebrauch von Kondomen und Pornografie hätten ihren Sohn verwirrt und ihn in seiner sexuellen Entwicklung nachhaltig gestört.

Das werfen die Eltern gemäss Gerichtsakten der Sexualpädagogin vor, die die Kinder unterrichtete. Und sie erheben schwere Vorwürfe: Ihr Sohn sei in sexuelle Handlungen einbezogen worden, die er weder gewollt noch gesucht habe. Die Eltern reichten eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf sexuelle Handlungen mit Kindern ein.

Kein körperlicher Kontakt

Die Staatsanwaltschaft eröffnete kein Strafverfahren. Der Tatbestand sei eindeutig nicht erfüllt. Bei sexuellen Handlungen müsse es zu einem körperlichen Kontakt zwischen Täter und Opfer kommen. Ein solcher werde in der Anzeige nicht geltend gemacht.

Gegen diesen Nichtanhandnahme-Entscheid erhoben die Eltern Beschwerde bei der Anklagekammer. Sie verlangten, die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, das Strafverfahren zu eröffnen.

Frage um strafrechtliche Relevanz

In ihrem Entscheid teilte die Anklagekammer die Einschätzung der Staatsanwaltschaft. Es gebe im vorliegenden Fall keine strafrechtliche Relevanz bezüglich sexueller Handlungen mit Kindern, heisst es im Entscheid der Anklagekammer, welchen die Nachrichtenagentur Keystone-SDA einsehen konnte.

Auch gebe es keine Hinweise auf eine sexuelle Belästigung. Insofern sei die Nichtannahme der Staatsanwaltschaft nicht zu beanstanden, die Rügen der Eltern seien unbegründet.

Dennoch heisst die Anklagekammer die Beschwerde teilweise gut und beauftragt die Staatsanwaltschaft, ein Strafverfahren zu eröffnen. Dabei geht es um das den Kindern im Unterricht gezeigte Bildmaterial, das offenbar weder die Staatsanwaltschaft noch die Anklagekammer einsehen konnten. Dadurch könne nicht "mit Sicherheit" ausgeschlossen werden, ob ein Verstoss gegen Artikel 197 des Strafgesetzbuchs vorliege.

Dieser verbietet das Zeigen von Pornografie gegenüber unter 16-Jährigen. Diesen Sachverhalt muss nun die Staatsanwaltschaft klären und anschliessend über das weitere Vorgehen entscheiden.

Kondom im Unterricht erklärt

Die Mitarbeiterin der Fachstelle für Aids- und Sexualfragen brachte den 10- und 11-jährigen Kindern mit einem 3D-Penis und einer Vagina aus Stoff die Sexualkunde näher. Das geht aus dem Entscheid der Anklagekammer weiter hervor. Diese stützt sich dabei auf die Informationen der klagenden Eltern.

Die Referentin habe mit den Knaben der Klasse unter anderem über Samenspende und Leihmutterschaft gesprochen und erwähnt, dass Pornografie anzuschauen ab einem gewissen Alter in Ordnung sei. Über den 3-D-Penis sei ausserdem ein Kondom gestülpt worden. Weiter seien in den vier Lektionen etwa Kärtchen benutzt worden, auf denen sexuelle Handlungen zu sehen gewesen seien. Die Mädchen wurden gleichzeitig von einer anderen Person unterrichtet.

Eine Strafanzeige auch in Berneck

Wegen des Sexualkundeunterrichts wurde auch in Berneck SG eine Strafanzeige eingereicht. Die Staatsanwaltschaft habe diese an die Anklagekammer weitergeleitet, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber Keystone-SDA. Das Verfahren zur Prüfung, ob eine Ermächtigung für die Eröffnung eines Strafverfahrens erteilt wird, sei derzeit noch pendent, so der Sprecher weiter.

Unterstützt werden Eltern, die wegen des Sexualkundeunterrichts in Bütschwil und Berneck eine Anzeige einreichten, vom Lehrernetzwerk Schweiz. Der Verein wehrt sich gemäss einer früheren Medienmitteilung gegen "übergriffigen Sexualkundeunterricht", der für Primarschulkinder nicht geeignet sei. Die Gruppierung formierte sich einst während der Coronapandemie, um Kinder vor den Massnahmen zu schützen.

Regierung verweist auf Lehrplan

Auch die St. Galler Regierung äusserte sich zum Sexualkundeunterricht an der Volksschule. Auf eine Interpellation aus den Reihen von EDU und SVP im Kantonsrat, in der ein "ideologisch geprägter Sexualkundeunterricht" kritisiert wurde, verwies sie darauf, dass dies Teil des Lehrplans sei und dafür mit dem Verein AIDS-Hilfe St. Gallen-Appenzell eine Leistungsvereinbarung bestehe. Die altersgerechte Vermittlung sei möglich, ohne dass ein Straftatbestand erfüllt würde.

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