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St. Galler Kantonsrat lehnt Verschärfung des Hundegesetzes ab
Der St. Galler Kantonsrat hat eine Verschärfung des Hundegesetzes abgelehnt. In einer Motion aus den Reihen der Grünen war eine Bewilligungspflicht für Kampfhunde und andere gefährliche Hunderassen gefordert worden.
Im Gegensatz zu den Kantonen Thurgau und Zürich kenne St. Gallen weder ein Verbot noch eine Bewilligungspflicht für potenziell gefährliche Hunderassen, schrieb Kantonsrätin Margot Benz (Grüne) in ihrer Motion.
Die strengere Regulierung in den umliegenden Kantonen führe dazu, dass Halter und Halterinnen von Hunderassen wie Pitbull oder Rottweiler in den Kanton St. Gallen zögen. Deshalb solle die Regierung eine Bewilligungspflicht für die Haltung potenziell gefährlicher Hunderassen sowie eine allgemeine Kurspflicht für neue Hundehalter und Hundehalterinnen einführen.
Keine gefährlichen Hunderassen
Die Regierung lehnte den Vorstoss ab und argumentierte, es gebe keine belastbare Evidenz, dass bestimmte Hunderassen "ein erhöhtes Gefährdungspotenzial gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen". Die Fachliteratur sowie internationale Studien zeigten, dass Beissvorfälle hauptsächlich durch Erziehung, Haltung, Sozialisation und situative Umstände beeinflusst würden.
Am Montagnachmittag sprachen sich die Sprecherinnen und Sprecher der bürgerlichen Fraktionen gegen eine Verschärfung aus. Es brauche nicht mehr Bürokratie, hiess es etwa. Eine generelle Kurspflicht sei der falsche Weg. Neben der SP-Grüne-GLP-Fraktion unterstützte auch eine Minderheit der Mitte-EVP-Fraktion den Vorstoss. Die Motion wurde schliesslich mit 67 gegen 41 Stimmen bei drei Enthaltungen abgelehnt.
















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