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Keystone-SDA | Donnerstag, 03. September 2026

St. Galler Patienten sollen bei Behandlungen für Dolmetscher zahlen

Patientinnen und Patienten sollen künftig im Kanton St. Gallen bei ambulanten Behandlungen die Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsdienstleistungen selber tragen müssen. Dies fordert die vorberatende Kommission für das neue Gesundheitsgesetz. Die Regierung wehrt sich.

Die Weiterverrechnung von Übersetzungsdienstleistungen in der Schule, bei Behörden oder im Gesundheitswesen ist eine Forderung der SVP-Fraktion. Sie hat dazu eine Motion eingereicht, die noch nicht behandelt wurde.

Als Gesellschaft müsse man Integration nicht nur fördern, sondern auch einfordern, heisst es im Vorstoss. Dies bedeute, dass von Migranten erwartet werden könne, dass sie einer Amtssprache mächtig seien. Die Fraktion verlangt eine Gesetzesänderung, die im Kanton St. Gallen die Weiterverrechnung der Dolmetsch- und Übersetzungskosten "nach dem Verursacherprinzip" ermöglichen würde und zwar überall dort, wo das Bundesrecht kein Hindernis darstellt.

Die Regierung lehnt die Motion ab. Mitte September entscheidet darüber der Kantonsrat in der Herbstsession. Die Forderung der SVP wurde aber bereits von der Kommission aufgenommen, die das revidierte Gesundheitsgesetz beraten hat.

Die Kommission verlangt in einem Antrag eine zusätzliche Gesetzesbestimmung mit folgendem Inhalt: "Allfällige Kosten von Dolmetsch- und Übersetzungsdienstleistungen im Bereich der ambulanten Gesundheitsversorgung gehen zu Lasten der Patientinnen und Patienten."

Notwendige Verständigung

Die Regierung wehrt sich mit einem Gegenantrag. Im Gesundheitswesen würden Dolmetschdienste aus medizinischen Gründen eingesetzt, "um die notwendige Verständigung" zwischen Patientinnen oder Patienten und den Gesundheitsfachpersonen sicherzustellen, stellte sie fest.

Eine Kostenbeteiligung wäre mit zusätzlichem Rechnungs- und Inkassoaufwand verbunden und könnte Betroffene davon abhalten, notwendige Übersetzungsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Dies würde die medizinische Behandlung und vor allem die Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten beeinträchtigen.

In der Stellungnahme zur SVP-Motion hatte die Regierung allgemein festgehalten, dass die Weiterverrechnung von Übersetzungskosten in der Volksschule nicht möglich sei, weil der Grundschulunterricht unentgeltlich zu erfolgen habe.

In Spitälern würden Dolmetscherinnen und Dolmetscher beigezogen, um Patientinnen und Patienten über die Behandlung aufzuklären. Es lägen also medizinische Gründe vor. Eine Weiterbelastung der Kosten sei in diesem Rahmen nicht möglich.

Spracherwerb braucht Zeit

Grundsätzlich hält die Regierung fest, dass der Spracherwerb Zeit benötige und nicht alle Personen dafür die gleichen Fähigkeiten mitbrächten. Es sei nicht realistisch, dass alle direkt nach ihrem Zuzug in die Schweiz über ausreichende Deutschkenntnisse verfügten. In der Übergangsphase entstünden zwangsläufig Kosten für Dolmetscherinnen und Dolmetscher.

Viele Personen, die Übersetzungsdienste in Anspruch nehmen müssten, lebten in bescheidenen finanziellen Verhältnissen. Nicht bezahlte Rechnungen müssten letztlich über die Sozialhilfe in den Gemeinden wieder von der öffentlichen Hand getragen werden.

Der Kantonsrat wird in der Session vom 14. bis 16. September das Gesundheitsgesetz in erster Lesung beraten und über die Motion der SVP abschliessend entscheiden.

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