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Keystone-SDA | Dienstag, 10. Juni 2025

St.Galler Regierung begründet Verzicht auf GVSG-Prämienrabatt

Trotz einem ausserordentlich hohem Kapitalertrag wird die Gebäudeversicherung St. Gallen (GVSG) 2025 keinen Prämienrabatt ausrichten. Die Regierung begründet den Verzicht und verweist auf die Selbständigkeit der öffentlich-rechtlichen Anstalt.

Die Gebäudeversicherung St. Gallen (GVSG) meldete im April für 2024 ein positives Jahresergebnis von 12,9 Millionen Franken. Ausgewiesen wurde weiter "ein ausserordentlich hoher Kapitalertrag" von 95,2 Millionen Franken, der in die Rückstellungen floss.

In einem kurz darauf eingereichten Vorstoss schrieb Mitte-Kantonsrat Andreas Broger, die Gebäudeversicherung sei eine gemeinnützige und nicht auf Gewinnmaximierung ausgerichtete Unternehmung. In anderen Kantonen wie Basel-Stadt oder Thurgau gebe es eine Rückerstattung von Teilen des Gewinns an die Kundinnen und Kunden.

So hatte die Thurgauer GVA im Januar Prämienrabatte in der Höhe von 2,2 Millionen Franken angekündigt. Broger wollte von der St. Galler Regierung wissen, ob sie sich ebenfalls einen solchen Prämienrabatt vorstellen könne, "um die Versicherten am ausserordentlich hohen Kapitalertrag zu beteiligen".

Verwaltungsrat entscheidet

In ihrer Antwort betonte die Regierung, dass es sich bei der Gebäudeversicherung um eine "selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt" handle. Zuständig für die Bewilligung von Prämienrabatten sei ausschliesslich deren Verwaltungsrat.

Die GVSG benötige ein ausreichendes Vermögen, um auch bei grossen Ereignissen Leistungen erbringen zu können. Entscheidend für Rabatte sei deshalb, dass dies "der Bestand an risikotragendem Kapital" zulasse.

Die GVSG habe unter diesen Voraussetzungen 2019 einen Prämienrabatt von 30 und 2021 einen von 40 Prozent gewährt. Es werde bewusst auf ein System mit hohen Prämien und häufigen Rabatten verzichtet, "wie es andere Versicherungen kennen". Stattdessen würden "konstant tiefe Prämien angeboten".

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