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Motion der FDP
Keystone-SDA | Donnerstag, 06. November 2025

St.Galler Regierung ist gegen neue Steuererleichterungen

Die St.Galler FDP hat in einer Motion neue Steuererleichterungen verlangt. Konkret soll es in der Steuererklärung keine Begrenzung mehr für die Abzüge von Aus- und Weiterbildungskosten geben. Die Regierung wehrt sich dagegen.

Im Kanton St. Gallen können in der Steuererklärung Aufwendungen für die berufliche Aus- und Weiterbildung bis maximal 13 000 Franken von den Einkünften abgezogen werden.

Die FDP will dies ändern. Im interkantonalen Vergleich zeige es sich, «dass mehrere Kantone wie Thurgau, Aargau und Basel-Stadt eine höhere oder keine solche Begrenzung kennen und die effektiven Kosten vollständig zum Abzug zulassen», heisst es im Motionstext. Diese Unterschiede seien ein Standortnachteil.

Die Regierung solle das Steuergesetz so ändern, dass im Kanton St. Gallen die Begrenzung der Abzüge für die Aus- und Weiterbildungskosten aufgehoben wird.

St. Gallen gut positioniert

Die Regierung lehnt den Vorstoss ab. Sie präsentiert andere Angaben zu den Vergleichskantonen als die FDP. Danach gebe es schweizweit nur zwei Kantone mit einem höheren Abzug, nämlich Basel-Stadt und Aargau mit je 18 000 Franken. Alle anderen Kantone hätten entweder einen gleich hohen oder tieferen Maximalabzug. Es gebe keinen Kanton ohne eine Obergrenze.

Bei den Nachbarn sähen der Thurgau und Graubünden ebenfalls Abzüge von maximal 13 000 Franken vor, während Zürich, Glarus sowie beide Appenzell tiefere Obergrenzen festgeschrieben hätten. Der Kanton St. Gallen sei damit «schweizweit und im Verglich zu den Nachbarn» gut positioniert, hält die Regierung fest.

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