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Keystone-SDA | Freitag, 27. März 2026

St.Galler Regierung stellt Entwurf des Volksschulgesetzes vor

Das St. Galler Volksschulgesetz soll nach 40 Jahren total revidiert werden. An der Medienkonferenz am Freitag hat der Kanton zum Entwurf des Gesetzestexts informiert. Ziel sei es, Bewährtes zu erhalten, das Gesetz aber gleichzeitig zu straffen und inhaltlich zu fokussieren.

Ende 2022 hatte der St. Galler Kantonsrat eine Überarbeitung des Volksschulgesetzes in Auftrag gegeben. Am Freitag stellten die Vorsteherin des Bildungsdepartements, Regierungsrätin Bettina Surber, Alexander Kummer, Leiter Amt für Volksschule, und Franziska Gschwend, Generalsekretärin des Bildungsdepartements, den Entwurf für einen neuen Gesetzestext vor.

Das geltende St. Galler Volksschulgesetz ist über 40 Jahre alt und weist 28 Nachträge auf. Die Erarbeitung des vorliegenden Entwurfs sei denn auch ein "riesen Lupf" gewesen, sagte Surber an der Medienkonferenz einleitend. Mit einer Totalrevision des Volksschulgesetzes hätte man alles auf den Kopf stellen können, meinte sie weiter. Das sei aber nicht die Intention gewesen. Man müsse zwar an die Zukunft denken, den bestehenden Strukturen aber auch Sorge tragen. Es gehe darum, Bewährtes zu erhalten und gleichzeitig auf Änderungen reagieren zu können.

Volksschulgesetz als Rahmen

Die Projektarbeit startete im Sommer 2023 und war laut Surber "ein partizipativer Prozess". Alle schulnahen Anspruchsgruppen hätten am Entwurf mitgewirkt.

Das revidierte Volksschulgesetz sieht die Regierung als Rahmengesetz. Die Gemeinden trügen grosse Verantwortung, deshalb sei es dem Kanton ein grosses Anliegen gewesen, die Gemeinden in die Erarbeitung des Entwurfs einzubinden.

Surber betonte vor allem die Straffung und inhaltliche Fokussierung des Volksschulgesetzes. "Nicht mehr zeitgemässe oder redundant geregelte Bestimmungen wurden aufgehoben", heisst es auch in der im Vorfeld der Konferenz verteilten Mitteilung. Detailregelungen seien im Entwurf konsequent auf Verordnungsstufe verlagert, Doppelspurigkeiten beseitigt worden. "Dadurch wird es übersichtlicher, verständlicher und besser anpassbar an zukünftige Entwicklungen im Bildungsbereich."

Mehr Flexibilität für Schulen

Augenfälligste Neuerung: Die Regierung will in der Volksschule mehr Durchlässigkeit und Flexibilität schaffen. Ihre Organisationsform soll offener gestaltet werden. Neben der traditionellen Struktur sollen alternative Organisationsmodelle möglich sein.

Grundsätzlich bleibt die Einteilung in drei Zyklen bestehen. Zum ersten Zyklus gehören die Kindergartenstufe mit der ersten und zweiten Primarschulklasse. Der zweite Zyklus umfasst die dritte bis sechste Klasse, der dritte Zyklus drei Jahre Oberstufe. Der Übergang vom Kindergarten zur Schule soll aber fliessender werden.

Auch auf der Oberstufe soll die Durchlässigkeit gezielt gestärkt werden. Heute sei die Mehrheit der Oberstufen typengetrennt in Sekundar- und Realschulklassen organisiert. Künftig verzichte das Gesetz auf die Festlegung bestimmter Modelle.

Eine weitere Neuerung: Eltern können ihr Kind während maximal 35 Schultagen aus der Schule nehmen - während der gesamten Schulzeit einmal. Voraussetzung sei eine frühzeitige Information der Behörden und die Vermittlung des Schulstoffs durch die Eltern. Geplant sind auch mehr Joker-Halbtage, nämlich vier anstatt zwei pro Schuljahr.

Das neue Volksschulgesetz erhöht laut Mitteilung den Handlungsspielraum der Schulträger, denn die bisherigen "Erlasskompetenzen" des Bildungsrats entfallen. Die administrative Schulaufsicht soll durch "einen neuen Prozess mit Fokus auf Schulqualität und Qualitätsentwicklung" ersetzt werden.

Der landeskirchliche Unterricht bleibt gemäss Regierung Aufgabe der anerkannten Religionsgemeinschaften, soll neu aber zu Randzeiten des Stundenplans stattfinden.

Neuer geregelter Weg für Sonderpädagogik

Obwohl die Organisation der Oberstufe schlussendlich mehr zu reden gegeben habe, sei die Sonderpädagogik bei der Projektarbeit als "Elefant im Raum" gestanden, meinte Bettina Surber. Im neuen Volksschulgesetz will die Regierung die gemeinsame Steuerung der Sonderpädagogik stärken. Sonderpädagogische Massnahmen sieht sie als gemeinsame Verbundaufgabe von Kanton, Gemeinden, Schulträgern und Sonderschulen.

Grösste gesetzliche Neuerung ist hier: Sonderpädagogische Massnahmen können unter bestimmten Bedingungen auch in der Regelschule umgesetzt werden. Damit gebe es neben der Sonderschule einen zusätzlichen geregelten Weg, Kinder und Jugendliche mit Sonderschulbedarf zu fördern. Denn, wie Surber ausführt, sei es bereits heute Tatsache, dass Kinder mit Sonderschulbedarf in Regelklassen unterrichtet würden - nur gebe es dafür bisher keine gesetzliche Grundlage.

Die Finanzierung der verstärkten Sonderpädagogik-Massnahmen wird ebenfalls neu geregelt: Kanton und Schulträger übernehmen die Kosten je zur Hälfte.

Den Anstoss für die umfassende Überarbeitung des Volksschulgesetzes hatte der Kantonsrat im November 2022 gegeben. Das totalrevidierte Volksschulgesetz geht nun bis am 3. Juli 2026 in die Vernehmlassung. Sollte alles nach Plan laufen, kann es frühestens im Sommer 2028 in Kraft treten.

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