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St. Galler Staatsanwaltschaft bestraft den Retter eines Goldfisches
Für einen aus dem Morast geretteten Goldfisch muss ein 58-jähriger Mann aus Serbien mit Wohnsitz im Kanton St. Gallen 500 Franken bezahlen. Die St. Galler Staatsanwaltschaft befand, dass der Mann nach der Rettung des Tieres Vorschriften zu dessen Haltung missachtete.
Auf einer Baustelle in Wetzikon ZH rettete der 58-jährige Mann Anfang Oktober des vergangenen Jahres einen Goldfisch aus dem Morast, wie aus einem rechtskräftigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen hervorgeht. In einer mit Wasser gefüllten Box aus Plastik transportierte er das Tier anschliessend zu sich nach Hause.
Der Mann sorgte für frisches Wasser und Fischfutter. Als es aus nicht näher genannten Gründen zu einer Kontrolle durch die Stadtpolizei kam, stellten die Beamten fest, dass die Plastikbox nicht "entsprechend den Bedürfnissen" des Tieres eingerichtet war. Insbesondere fehlten ein Sichtschutz und Rückzugsmöglichkeiten.
Gemäss der St. Galler Staatsanwaltschaft liegt damit eine Übertretung des Tierschutzgesetzes vor, konkret von Artikel 28. Darin heisst es unter anderem, dass wenn Vorschriften über die Tierhaltung vorsätzlich missachtet werden, Bussen von bis zu 20'000 Franken ausgesprochen werden können.
Gebühren kommen oben drauf
"Für die Übertretung des Tierschutzgesetzes ist eine Busse auszusprechen", heisst es denn auch im Strafbefehl. Diese bemesse sich nach dem Verschulden des Täters. Unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände erscheine eine Busse von 200 Franken als angemessen. Sollte der Mann nicht bezahlen, muss es für zwei Tage in ein Gefängnis.
Zusätzlich zur Busse hat der Mann Gebühren zu bezahlen. 200 Franken verrechnet die Staatsanwaltschaft und 100 Franken die Polizei.
















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