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Keystone-SDA | Freitag, 22. Mai 2026

St. Galler Staatsanwaltschaft büsst Mann wegen KI-veränderten Fotos

Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat gegen einen 29-jährigen Mann einen Strafbefehl erlassen, weil er Bilder einer Frau mittels Künstlicher Intelligenz so veränderte, dass sie in Unterwäsche zu sehen war. Er wurde mit einer Busse von 300 Franken und einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 100 Franken bestraft.

Der Mann veröffentlichte die KI-veränderten Bilder auf der Plattform Tiktok. Damit gab er sich als jene Frau aus, deren Bilder er zuvor im Internet kopiert und verändert hatte. Daraufhin habe er an das echte Profil der Frau eine Anfrage geschickt, sodass sie die Bilder von sich in Unterwäsche zur Kenntnis nahm, wie aus dem Strafbefehl hervorgeht.

Der Mann habe in der Absicht gehandelt, die Frau zu schädigen und ihre Ehre anzugreifen. Die Staatsanwaltschaft sah die Straftatbestände des Identitätsmissbrauchs und der Beschimpfung als erfüllt.

Der Identitätsmissbrauch ist in der Schweiz seit September 2023 ein Straftatbestand. Es geht dabei um die Verwendung der Identität einer anderen Person ohne deren Einwilligung, um dieser zu schaden oder um sich oder einem Dritten einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen.

Nebst der Busse muss der Mann Gebühren der Staatsanwaltschaft und der Polizei von 700 Franken bezahlen. Die Frau machte ihrerseits eine Genugtuung in der Höhe von 2500 Franken geltend. Die Staatsanwaltschaft verwies sie diesbezüglich auf den Zivilweg.

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