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Keystone-SDA | Montag, 04. Mai 2026

Stiftung SKKG gibt "Thunersee mit Blüemlisalp und Niesen" zurück

Das Ölgemälde "Thunersee mit Blüemlisalp und Niesen" von Ferdinand Hodler wird an die Erbinnen und Erben der früheren jüdischen Besitzerin übergeben. Auf diese Restitution haben sich die Winterthurer Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte und die Erben geeinigt.

Seit 1998 war das Gemälde "Thunersee mit Blüemlisalp und Niesen" (1876/1882) von Ferdinand Hodler Teil der Sammlung Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte (SKKG). Forschungen zur Herkunft des Gemäldes (Provenienzforschung) haben ergeben, dass die frühere Besitzerin Martha Adrianna Nathan, geborene Dreyfus (1874-1958), das Gemälde 1941 gezwungenermassen verkauft hatte, weil sie von den Nationalsozialisten verfolgt wurde.

Zu diesem Schluss kam die SKKG im Februar 2024. Gleichzeitig beauftragte die Stiftung eine unabhängige Kommission (UK-SKKG) mit einem Verfahren zur Klärung NS-verfolgungsbedingter Ansprüche. Sie sollte unter anderem klären, ob Ansprüche von Rechtsnachfolgenden der ehemaligen Eigentümerin bestehen. Am 10. März dieses Jahres haben sich nun die SKKG und die Erbinnen und Erben auf eine "gerechte und faire Lösung" geeinigt, wie es in einer Mitteilung der UK-SKKG von Montag hiess. Diese hat das Einigungsverfahren unterstützt.

Geschichte der früheren Besitzerin

Demnach wird die SKKG nicht nur das Hodler-Gemälde restituieren, sondern auch die Geschichte der früheren Eigentümerin öffentlich zugänglich machen.

Martha Adrianna Nathan war gebürtige Französin und entstammte der Frankfurter Bankiersfamilie Dreyfus. 1875 wurde sie mit ihrer Familie in die Schweiz eingebürgert. Das Schweizer Bürgerrecht verlor sie, als sie Hugo Nathan heiratete; sie wurde deutsche Staatsbürgerin.

Nachdem die Nationalsozialisten 1933 in Berlin an die Macht gelangt waren, wurde sie als Jüdin verfolgt - und weitgehend enteignet, als sie 1937 nach Frankreich floh. Ihre Flucht führte sie 1939 weiter nach Genf. Dort konnte sie sich niederlassen, weil ihr 1933 auf Antrag erneut die französische Staatsbürgerschaft verliehen worden war. Doch nach dem Fall Frankreichs änderte die Schweiz ihre Praxis. Nathans Gesuch, in der Schweiz als "Emigrantin" anerkannt zu werden, lehnte die Fremdenpolizei ab, und sie musste fortan halbjährlich ihren Aufenthalt neu beantragen.

Vor diesem Hintergrund sah sich Nathan gezwungen, Werke aus ihrer Kunstsammlung zu verkaufen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. "Ohne den Verkauf des Gemäldes wäre sie nicht in der Lage gewesen, die nötigen Mittel für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nachweisen zu können", schrieb die UK-SKKG am Montag.

Um die Erinnerung an dieses Schicksal zu bewahren, soll nun "Thunersee mit Blüemlisalp und Niesen" an der Ausstellung "Jüdische Sammler:innen in Deutschland" in Hamburg (11.09-28.03.2027) gezeigt werden. Die SKKG will zudem die Geschichte des Gemäldes als auch die der Familie von Martha Nathan in einer Publikation würdigen.

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