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Stimmberechtigte von Wil lehnen Steuerfusserhöhung ab
In Wil haben die Stimmberechtigten am Sonntag an der Urne eine Steuerfusserhöhung abgelehnt. Hintergrund der Abstimmung war ein Ratsreferendum der SVP, das sich gegen eine vom Stadtparlament beschlossene Steuererhöhung richtete.
61,1 Prozent der Stimmenden sprachen sich gegen die Steuerfusserhöhung aus. Die Stimmbeteiligung lag bei 48,34 Prozent.
"Mit grossem Bedauern" nehme der Stadtrat das Abstimmungsergebnis zur Kenntnis, schrieb die Stadtkanzlei in einer Mitteilung. Nun bleibe die finanzielle Lage besonders angespannt.
Aktuelle Hochrechnungen des Rechnungsabschlusses des laufenden Jahres zeigten aufgrund dieses Entscheides ein Defizit von zwölf Millionen Franken in der Erfolgsrechnung. Gleichzeitig stünden bedeutende Investitionen an, die aufgrund fehlender finanzieller Reserven grösstenteils über Kredite finanziert werden müssen.
Hitzige Debatte im Stadtparlament
Der Abstimmung über den Steuerfuss ging eine hitzige Debatte im Wiler Stadtparlament voraus. In einer achtstündigen Sitzung um das Budget 2026 fand im Dezember 2025 eine vom Stadtrat aufgrund angespannter Finanzlage und drohender Verschuldung beantragte Steuererhöhung um sechs Prozentpunkte auf 121 Prozent keine Mehrheit.
Das Parlament beschloss stattdessen, den Steuerfuss auf 118 Prozent anzuheben. Dagegen ergriff die SVP das Ratsreferendum, um das Stimmvolk an der Urne entscheiden zu lassen, entweder den Steuerfuss bei 115 Prozent zu belassen oder um drei Prozentpunkte zu erhöhen.
Auf dieses Vorgehen der SVP reagierte ein EVP-Parlamentarier ebenfalls mit einem Ratsreferendum und verlangte, den Steuerfuss wie vom Stadtrat vorgeschlagen auf 121 Prozent anzuheben. Auch dieses Referendum kam zustande. Nun standen drei mögliche Steuerfüsse im Raum: 115, 118 oder 121 Prozent.
Das Ratspräsidium entschied, die beiden Ratsreferenden gegenüberzustellen, damit an der Urne - mit Verweis auf die Geschäftsordnung - nur über zwei Steuerfüsse abgestimmt werden muss. Dabei erhielt das Ratsreferendum der EVP mehr Stimmen als jenes der SVP.
Die SVP reichte daraufhin beim Kanton eine Stimmrechtsbeschwerde ein - und bekam Recht. Das Departement des Innern hob die Abstimmung der Gegenüberstellung der beiden Ratsreferenden auf und wies die Stadt an, eine Abstimmung durchzuführen, bei der die Stimmberechtigten die Wahl zwischen drei Steuerfüssen haben.

















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