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Keystone-SDA | Dienstag, 07. April 2026

Stimmrechtsalter 16 in Graubünden einen Schritt weiter

Die mögliche Einführung des Stimmrechtsalters 16 in Graubünden hat eine nächste Hürde genommen. Die zuständige Kommission sprach sich mehrheitlich für die Vorlage aus. Im April wird das Vorhaben nochmals diskutiert und dürfte dann bereits im Herbst vors Stimmvolk kommen.

In der Kommission für Staatspolitik und Strategie (KSS) habe es drei Lager gegeben: die Gegnerinnen und Gegner, die Kritischen und die Befürwortenden. Weil die Kritischen aber der Meinung waren, dass das Stimmvolk über diesen bedeutenden Schritt entscheiden soll, fand die Vorlage eine Mehrheit, schrieb die KSS am Dienstag.

Bei der Herabsetzung des kantonalen Stimmrechtsalters auf 16 Jahre würde ebensolches Recht auch für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer verankert. Das passive Wahlrecht - also die Möglichkeit, selber gewählt zu werden - bliebe aber bei 18 Jahren.

Das letzte Wort hat das Volk

Der Grosse Rat wird sich in der kommenden Aprilsession nochmals dem Geschäft widmen. Doch schon der Anstoss zur Gesetzesänderung kam vom kantonalen Parlament. Im Februar 2022 überwies der Rat mit deutlichem Mehr den entsprechenden Auftrag der Mitte. Bleiben die Kräfteverhältnisse gleich, dürfte das Bündner Stimmvolk bereits im kommenden Herbst an der Urne darüber abstimmen. Das Inkrafttreten wäre dann bei einem Ja für das Jahr 2027 geplant.

Als bisher einziger Kanton kennt Glarus das Stimmrechtsalter 16. In Appenzell Ausserrhoden ist eine entsprechende Vorlage in Ausarbeitung. Weitere Versuche, das Stimmrechtsalter zu senken, scheiterten bisher in Neuenburg, Uri, Zürich und Bern an der Urne, zuletzt auch im Kanton Aargau, wo das Stimmvolk das Begehren mit einem Nein-Stimmenanteil von 79,7 Prozent ziemlich deutlich verwarf.

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